Türkei führt bei 'Grundsatzentscheidungen' des EGMR

Die Türkei belegte im Jahr 2023 den ersten Platz bei der Anzahl der Fälle, die zu Grundsatzentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) führten. Demnach gibt es für die Türkei 124 solcher 'Grundsatzverfahren'.

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Das Ministerkomitee des Europarates hat seinen Jahresbericht zur Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) durch die Mitgliedstaaten veröffentlicht. 

Wie Euronews berichtet, ist die Türkei das Land mit den meisten „Grundsatzverfahren“, die spezifische und oft weitreichende Maßnahmen erfordern, um sicherzustellen, dass sich dieselben Menschenrechtsverletzungen nicht wiederholen.

Demnach gab es Ende 2023 für die Türkei 124, für Rumänien 115, für die Ukraine 103 und für Bulgarien 89 „Grundsatzverfahren“. 

Die Türkei liegt Ende 2023 bei der Anzahl der noch ausstehenden Urteile (446) nach der Ukraine (766) und Rumänien (476) auf dem dritten Platz. Laut dem im Januar veröffentlichten Statistikbericht des EGMR für das Jahr 2023 ist die Türkei das Land mit der höchsten Anzahl an anhängigen Beschwerden im vergangenen Jahr. Nach Angaben des EGMR machen Beschwerden aus der Türkei 23.397 der insgesamt 68.450 beim Gericht eingegangenen Anträge aus. Demnach entfallen 34,2 Prozent der anhängigen Verfahren auf die Türkei. Die große Mehrheit dieser Fälle besteht aus Anträgen, die nach dem Putschversuch im Jahr 2016 eingereicht wurden.