Urteil gegen Angreifer von Südkoreas Oppositionsführer Lee

Der Angreifer, der Lee Jae-myung, den Vorsitzenden der größten Oppositionspartei in Südkorea, mit einem Messer in den Hals gestochen hatte, wurde zu 15 Jahren Haft verurteilt.

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Wie die südkoreanische Nachrichtenagentur Yonhap berichtet, kam das Gericht zu dem Schluss, dass der Angeklagte den Angriff aufgrund "unterschiedlicher politischer Ansichten" nach langer Planung begangen hat.

Das Bezirksgericht Busan verurteilte den Angeklagten wegen "versuchten Mordes und Verstoßes gegen das Wahlgesetz" zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren.

Das Gericht erklärte, dass dieses Verbrechen nicht nur einen Versuch darstelle, dem Oppositionsführer Lee das Recht auf Leben zu nehmen, sondern auch die Wahlfreiheit beeinträchtige und den gesellschaftlichen Konsens sowie das Vertrauen untergrabe.

Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte die Tat aufgrund abweichender politischer Ansichten begangen habe, und legte dar, dass der Angriff über einen Zeitraum von 9 Monaten "beharrlich und akribisch" geplant worden sei.

Das Gericht bezeichnete den Angriff als einen "Versuch, das Wahlsystem und die repräsentative Demokratie zu untergraben" und betonte, dass solche Handlungen nicht zu rechtfertigen seien.

WAS WAR PASSIERT?

Bei einem Besuch auf einer Baustelle auf der Insel Gadeok in Busan am 2. Januar näherte sich der Angreifer Lee Jae-myung unter dem Vorwand, ein Autogramm zu wollen, während dieser Fragen von Pressevertretern beantwortete, und verletzte ihn mit einem scharfen Gegenstand am Hals.

 

Nach dem Angriff wurde Lee ins Krankenhaus eingeliefert; es wurde mitgeteilt, dass keine Lebensgefahr bestehe.

Lee wurde am 10. Januar aus dem Krankenhaus entlassen.

Der am Tatort festgenommene Angreifer hatte gestanden, geplant zu haben, Lee zu töten.

Auf Aufnahmen in den sozialen Medien wurde festgestellt, dass der Verdächtige bereits zuvor bei einer Veranstaltung in der Stadt Busan gesehen worden war, an der Lee teilgenommen hatte.