USA erklären, Angriffe in Gaza nicht als 'Völkermord' zu betrachten
Der Sprecher des US-Außenministeriums, Matthew Miller, bewertete während eines Pressebriefings im Ministerium die Haltung der USA zu dem gegen Israel angestrengten Verfahren.
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Auf die Frage eines Journalisten, der daran erinnerte, dass auch die Türkei das von der Republik Südafrika gegen Israel vor dem IGH angestrengte Verfahren unterstütze, und wissen wollte, wie die US-Regierung nun weiter verfahren werde, antwortete Miller, dass sie sich nicht an dem Prozess beteiligen würden.
Darüber hinaus erklärte Miller, dass der Vorwurf des „Völkermords“ ein sehr schweres Verbrechen gegen die Menschlichkeit sei und dieses Wort nicht leichtfertig verwendet werden dürfe. Er sagte: „Was die USA betrifft, so kann ich sagen, dass wir keine Handlungen sehen, die als Völkermord definiert werden könnten.“
Miller fügte hinzu, dass sie ihre Besorgnis über die humanitäre Krise in Gaza zum Ausdruck gebracht hätten, sich klar gegen die Vertreibung der Palästinenser aussprächen und diese Themen als Priorität betrachteten.
Auch der Koordinator für strategische Kommunikation des Nationalen Sicherheitsrates des Weißen Hauses, John Kirby, verteidigte in seinem täglichen Pressebriefing im Weißen Haus die Position, dass der Antrag Südafrikas beim IGH „grundlos sei und nicht auf Fakten beruhe“.
'VÖLKERMORD'-KLAGE
Die Republik Südafrika hatte am 29. Dezember beim Internationalen Gerichtshof (IGH) Klage gegen Israel eingereicht, mit der Begründung, dass Israel mit seinen Handlungen in Gaza seit dem 7. Oktober gegen das UN-Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948 verstoße, und die Anordnung einstweiliger Maßnahmen gegen Israel gefordert.
Der Sprecher des Außenministeriums, Öncü Keçeli, erklärte, dass der Antrag Südafrikas beim Internationalen Gerichtshof gegen Israel wegen Verletzung der Verpflichtungen aus dem „Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes“ begrüßt werde.
Die israelische Regierung reagierte auf Südafrika, das ihr Völkermord an Palästinensern im Gazastreifen vorwirft, kündigte jedoch an, den Prozess nicht zu boykottieren.
Auch das malaysische Außenministerium bezeichnete die Klage der Republik Südafrika gegen Israel als „konkreten Schritt“ zur Rechenschaftspflicht und sicherte Unterstützung zu.
Gemäß der Verfahrensordnung des IGH können die klagende und die beklagte Partei jeweils einen Richter zu dem aus 15 Richtern bestehenden Gremium hinzufügen. Zudem kann sich das beklagte Israel in der Anhörung durch vier Anwälte vertreten lassen und dem Gericht Schreiben vorlegen, die von Vertretern unterstützender Länder verfasst wurden.
Der IGH könnte eine Anordnung erlassen, die Israel dazu verpflichtet, seine Angriffe in Gaza einzustellen.