USA verlangen bei Visumanträgen öffentliche Social-Media-Profile
Die USA haben für Personen, die aus der Türkei ein Visum beantragen, die Verpflichtung eingeführt, ihre Social-Media-Konten öffentlich zugänglich zu machen.
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Die diplomatischen Vertretungen der USA in der Türkei hatten bereits zum 30. Mai 2025 wichtige Änderungen im Visumantragsverfahren vorgenommen. Im Rahmen dieser Anpassungen wurden die Antragstellung, Zahlungen, Terminvereinbarungen und Kurierdienste auf einer einzigen digitalen Plattform zusammengeführt.
Zuletzt gab die US-Botschaft in Ankara bekannt, dass bei Visumanträgen die Datenschutzeinstellungen der Social-Media-Konten auf „öffentlich“ gestellt werden müssen. Die Botschaft erklärte, dass diese neue Regelung für Nichteinwanderungsvisa der Kategorien F, M und J gilt.
In der Erklärung der Botschaft wurde mit dem Satz „Jede Visumentscheidung ist eine Entscheidung der nationalen Sicherheit“ darauf hingewiesen, wie wichtig die Überprüfung von Social-Media-Konten sei, um die Identität der Antragsteller und ihre Zulässigkeit für die Einreise in die USA zu bewerten. Aus diesem Grund wurde betont, dass Antragsteller ihre persönlichen Social-Media-Konten öffentlich zugänglich machen müssen.