Verbot von Verwandtenehen kommt

Österreich bereitet ein neues Gesetz vor, das Kinderehen sowie Ehen zwischen Cousins und Cousinen verbietet. Das Gesetz, das im August in Kraft treten soll, hebt zudem das Mindestheiratsalter auf 18 Jahre an.

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Forschungsergebnisse, die darauf hinweisen, dass ein erheblicher Teil der Erbkrankheiten auf Verwandtenehen zurückzuführen ist, führen weltweit zu Schritten, solche Ehen zu verbieten. Österreich ist nach Norwegen eines der Länder, die in dieser Hinsicht aktiv geworden sind. Die Türkei hingegen zählt zu den Ländern, in denen Verwandtenehen am häufigsten vorkommen.

Mit der steigenden Zahl von Flüchtlingen in Europa werden Verwandtenehen im Westen zunehmend als ernstes Problem betrachtet. Länder wie Großbritannien und Norwegen haben bereits Maßnahmen in diesem Bereich ergriffen.

HEIRATSALTER AUF 18 JAHRE ANGEHOBEN

Der von der österreichischen Regierung verabschiedete Gesetzentwurf hebt das gesetzliche Mindestalter für die Eheschließung von 16 auf 18 Jahre an und verbietet Ehen zwischen Cousins und Cousinen. Der Entwurf wird nach der Beratung im Unterausschuss des Parlaments im Nationalrat zur Abstimmung gestellt.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes können nur noch Personen heiraten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, und Eheschließungen zwischen nahen Verwandten werden untersagt.