Verfassungsänderung in Ungarn: Verbot von LGBT-Veranstaltungen und Einschränkungen bei doppelter Staatsbürgerschaft

Das ungarische Parlament hat Verfassungsänderungen verabschiedet, die mit der Begründung, 'die körperliche und moralische Entwicklung von Kindern zu schützen', öffentliche LGBT-Veranstaltungen verbieten und die Bürgerrechte von Doppelstaatsbürgern einschränken.

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Der auf Wunsch von Ministerpräsident Viktor Orbán in das Parlament eingebrachte Entwurf wurde mit 140 Ja-Stimmen bei 21 Gegenstimmen angenommen. Die verabschiedete Änderung umfasst das Verbot von Märschen und Veranstaltungen, die von LGBT-Personen organisiert werden, sowie die Festlegung, dass die Geschlechtsdefinition ausschließlich auf biologischer Grundlage erfolgen darf.

Orbán erklärte in einem Beitrag auf X (Twitter): „Die Verfassungsänderung in Ungarn ist Gesetz geworden. Wir schützen die Entwicklung der Kinder. Wir vertreten den Standpunkt, dass Individuen als Mann oder Frau geboren werden. In Ungarn zählt der gesunde Menschenverstand.“

EINSCHRÄNKUNGEN FÜR DOPPELSTAATSBÜRGER

Als Folge dieser Änderungen wurde der Weg dafür geebnet, die Staatsbürgerschaft von Personen, die neben der ungarischen auch die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes besitzen, vorübergehend auszusetzen, sofern ihnen vorgeworfen wird, eine „Bedrohung für die nationale Sicherheit“ darzustellen.

Viktor Orbán hatte im März angekündigt, dass ein Prozess beginnen werde, den er als „Osterputz“ bezeichnete.

Regierungssprecher Zoltán Kovács betonte auf seinem Social-Media-Konto, dass die vorgenommenen Änderungen eine „verfassungsrechtliche Garantie gegen ideologische Einflüsse seien, die das Wohlergehen von Kindern bedrohen“.