Wichtige Entscheidung aus Frankreich zur Visumablehnung für türkische Staatsbürger
Ein französisches Gericht hat entschieden, dass die Ablehnung von Visa für türkische Staatsbürger, deren Unterlagen vollständig waren, rechtswidrig ist.
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Der Rechtsstreit, den eine türkische Mutter und ihre Tochter nach der Ablehnung ihres Visumantrags für einen Besuch bei ihren in Frankreich lebenden Verwandten angestrengt hatten, ist abgeschlossen. In dem in Straßburg verhandelten Fall entschied das Gericht, dass die Ablehnung von Visa für türkische Staatsbürger, die alle für einen Schengen-Visumantrag erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht haben, rechtswidrig ist.
Das Gericht stellte fest, dass die Antragstellerinnen alle Dokumente wie Flugtickets, eine Reiseversicherung mit hoher Deckungssumme, eine offizielle Einladung sowie ausreichende finanzielle Mittel vollständig vorgelegt hatten. Zudem betonte es die starken Bindungen zur Türkei (regelmäßiges Einkommen, Immobilienbesitz, Familie) und erklärte, dass die Begründungen „Verdacht auf Nichtrückkehr“ und „Migrationsrisiko“ keine konkrete Grundlage hätten.
PRÄZEDENZFALL FÜR TÜRKISCHE STAATSBÜRGER
Dass das französische Innenministerium keine Verteidigungsschrift zu den Akten reichte, wurde ebenfalls als ein Faktor gewertet, der die Ablehnungsentscheidung schwächte. Diese Entscheidung stellt einen Präzedenzfall für türkische Staatsbürger dar, die aus ähnlichen Gründen eine Visumablehnung erfahren haben.
NEUE VISAFREIE REISEREGELUNG FÜR TÜRKEN DURCH MONTENEGRO
Unterdessen hat Montenegro das zuvor aufgehobene visafreie Reiserecht für türkische Staatsbürger wieder eingeführt. Allerdings wurde die visafreie Aufenthaltsdauer von 90 auf 30 Tage verkürzt.