Zusatzsteuer für Zahlungen ohne Karte

Um die Schattenwirtschaft einzudämmen, hält Griechenland an der Verpflichtung zu digitalen Ausgaben fest. Steuerzahler, die nicht mindestens 30 Prozent ihres Jahreseinkommens über elektronische Zahlungsmittel ausgeben, müssen für den Differenzbetrag eine zusätzliche Steuer in Höhe von 22 Prozent entrichten.

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Die griechische Regierung verschärft im Rahmen ihrer Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung die Vorschriften für elektronische Zahlungen. Steuerzahler im Land, darunter Arbeitnehmer, Rentner und Selbstständige, sind dazu verpflichtet, mindestens 30 Prozent ihres Jahreseinkommens über digitale Wege wie Bankkarten, Kreditkarten oder Online-Banking auszugeben.

Diese Regelung zielt insbesondere darauf ab, die Schattenwirtschaft unter Kontrolle zu bringen. Durch die Verpflichtung zu elektronischen Zahlungen wird eine transparentere Nachverfolgung von Transaktionen sowie ein Anstieg der Steuereinnahmen erwartet.

SANKTIONEN BEI UNTERSCHREITUNG DER AUSGABEN

Im Rahmen der neuen Regelung wird auf den Differenzbetrag, der die festgelegte elektronische Ausgabenquote unterschreitet, eine zusätzliche Steuer von 22 Prozent erhoben. Ein Steuerzahler mit einem Jahreseinkommen von 20.000 Euro muss beispielsweise mindestens 6.000 Euro auf digitalem Weg ausgeben. Sollte festgestellt werden, dass diese Person am Jahresende lediglich 5.000 Euro elektronisch ausgegeben hat, wird auf die fehlenden 1.000 Euro eine Zusatzsteuer fällig.

In einigen Fällen kann das Limit für elektronische Ausgaben bis zu 20.000 Euro betragen, wobei die Höhe der zu zahlenden Zusatzsteuer mit steigendem Jahreseinkommen entsprechend zunimmt.

RABATTCHANCE FÜR FRÜHZEITIGE STEUERERKLÄRUNG

Auf der anderen Seite bietet die griechische Verwaltung, um die Bürger bei Steuerprozessen zu motivieren, einen Steuernachlass von bis zu 4 Prozent für diejenigen an, die ihre Einkommensteuererklärung vorzeitig einreichen. Wer seine Erklärung schnell abgibt, erhält die Möglichkeit, von diesem Rabatt zu profitieren und seine Steuern zu einem niedrigeren Satz zu zahlen.