5 Aktien an der Borsa İstanbul starten mit Handelsbeschränkungen in den Tag

Wie aus den Mitteilungen der Borsa İstanbul an die KAP hervorgeht, werden 5 Aktien den Handelstag mit verschiedenen Handelsbeschränkungen beginnen.

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Im Rahmen des Volatilitätsbasierten Maßnahmensystems (VBTS), das gemäß der Entscheidung des Kapitalmarktrates (SPK) eingeführt wurde, dürfen AVHOL-Aktien vom Handelsbeginn bis zum Ende des Handelstages am 06.12.2023 nicht Gegenstand von Leerverkäufen oder Transaktionen auf Kredit sein.

Die Aktien von AYES und TDGYO werden vom Handelsbeginn am 07.11.2023 bis zum Ende des Handelstages am 06.12.2023 unter der Maßnahme des „Auftragspakets“ gehandelt. Die Maßnahme des Auftragspakets umfasst die „Beschränkung der Eingabe von Markt- und marktbegrenzten Aufträgen“, das „Verbot der Stornierung von Aufträgen, der Reduzierung von Auftragsmengen sowie der Verschlechterung von Auftragspreisen“ und die „Beschränkung der Informationsverbreitung bei der Auftragssammlung“.

Die für die betreffenden Aktien bereits geltenden Verbote für Leerverkäufe und Transaktionen auf Kredit sowie die Maßnahmen zur Bruttoabrechnung und die Auftragspaket-Beschränkungen bleiben während des gesamten Zeitraums in Kraft.

UFUK-Aktien werden vom Handelsbeginn am 07.11.2023 bis zum Ende des Handelstages am 06.12.2023 im Einzelpreisverfahren gehandelt. Die für die betreffende Aktie bereits geltenden Verbote für Leerverkäufe und Transaktionen auf Kredit sowie die Maßnahmen zur Bruttoabrechnung und die Auftragspaket-Beschränkungen bleiben während des Zeitraums, in dem das Einzelpreisverfahren angewendet wird, ebenfalls in Kraft.

MARKA-Aktien werden vom Handelsbeginn am 07.11.2023 bis zum Ende des Handelstages am 06.12.2023 mit eingeschränkten Übermittlungskanälen (Verbot der Internet-Auftragserteilung) gehandelt.

Die für die betreffende Aktie bereits geltenden und im Rahmen des VBTS in früheren Phasen festgelegten Verbote für Leerverkäufe und Transaktionen auf Kredit sowie die Maßnahmen zur Bruttoabrechnung, das Auftragspaket und das Einzelpreisverfahren bleiben während des Zeitraums, in dem das Verbot der Internet-Auftragserteilung gilt, ebenfalls in Kraft.