Achtung bei Kredit- und Kartenschulden! Neue Ära bei der Umschuldung

Wirtschaftliche Schwankungen und der Wertverlust der türkischen Lira haben die Kredit- und Kreditkartenschulden von Privatpersonen ansteigen lassen. Angesichts dieser Situation hat die Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (BDDK) Schuldnern eine neue Möglichkeit zur Umschuldung eröffnet.

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In den ersten fünf Monaten des Jahres überstieg die Zahl der Personen, die aufgrund wirtschaftlicher Unsicherheiten ihre Kredit- oder Kreditkartenschulden nicht begleichen konnten und in die gesetzliche Nachverfolgung gerieten, die Marke von 1 Million. Im gleichen Zeitraum überschritten die privaten Schulden 4,6 Billionen TL, wobei sich die Verbraucherkredite auf 2 Billionen 381 Milliarden TL und die Kreditkartenschulden auf 2 Billionen 241 Milliarden TL beliefen.

Angesichts dieser wachsenden Schuldenlast hat die BDDK einen neuen Umschuldungsprozess eingeleitet, der Kreditkarten- und Konsumentenkreditschulden umfasst. Durch diesen Prozess erhalten Schuldner die Möglichkeit, ihre Verbindlichkeiten zu günstigeren Laufzeiten zurückzuzahlen. Die Umschuldungsfrist wurde auf maximal 48 Monate festgelegt, während sie zuvor bei Kreditkarten bis zu 60 Monate betragen konnte.

Von der Umschuldungsmöglichkeit können Kreditkarten- und Konsumentenkreditnutzer profitieren, die unter Zahlungsschwierigkeiten leiden und ihre Schulden nur teilweise oder gar nicht begleichen können. Auch diejenigen, die bereits eine Umschuldung vorgenommen haben, können dieses Recht erneut in Anspruch nehmen. Die Voraussetzung eines Zahlungsverzugs wurde für die Anträge aufgehoben; das bedeutet, dass auch Personen ohne Zahlungsverzug, die zum Zeitpunkt der Umschuldung einen ausstehenden Saldo aufweisen, diese Gelegenheit nutzen können.

In den Umschuldungsumfang werden Kreditkarten, Konsumentenkredite und Schulden aus Dispositionskrediten einbezogen. Wer von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchte, muss bis zum 10. Oktober 2025 bei seiner Bank einen Antrag stellen. Der Prozess hat ab dieser Woche offiziell begonnen.

Der von der Zentralbank festgelegte maximale Zinssatz wurde auf monatlich 3,11 Prozent festgesetzt. Dieser Satz entspricht auf Jahresbasis etwa 48,52 Prozent. Bei in Verzug geratenen Schulden kann dieser Satz auf bis zu 83 Prozent ansteigen. Nutzer, die ihre Abrechnungen vollständig begleichen und keinen Zahlungsverzug aufweisen, können dieses Umschuldungsrecht jedoch nicht in Anspruch nehmen.

Im Umschuldungsprozess ist es wichtig, dass die Schuldner die Laufzeiten entsprechend ihrer Zahlungsfähigkeit festlegen. Da nach Juli mit sinkenden Zinsen gerechnet wird, könnten kurzfristige Ratenoptionen vorteilhafter sein.