Achtung bei Überweisungen per IBAN: Jetzt wird es verpflichtend
Das Ministerium für Schatz und Finanzen führt ab dem 1. Januar 2026 eine Erklärungspflicht für Überweisungen ab 200.000 TL ein. Für Transaktionen mit hohen Beträgen werden zusätzliche Dokumente verlangt; auch Überweisungen an Geldautomaten sind von der neuen Regelung betroffen.
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Das Ministerium für Schatz und Finanzen nimmt ab dem 1. Januar 2026 wichtige Änderungen bei Geldtransfers vor, um die in den letzten Jahren zunehmenden Betrugsfälle und illegale Einkommensströme zu verhindern. Mit dem heute veröffentlichten Kommuniqué wird es für Nutzer verpflichtend, bei jeder Transaktion ab 200.000 TL eine mindestens 20 Zeichen lange Erklärung abzugeben.
ERKLÄRUNGSPFLICHT EINGEFÜHRT
Die neue Regelung gilt für EFT-, Fast- und Überweisungstransaktionen per IBAN. Wenn Nutzer den Zweck der Überweisung angeben und Optionen wie 'sonstiges' oder 'private Zahlung' wählen, müssen sie im Verwendungszweck eine Erklärung von mindestens 20 Zeichen abgeben. In der Erklärung muss eine klare Information über den Zweck der Transaktion enthalten sein.
In dem vom Ministerium veröffentlichten Kommuniqué heißt es:
"Banken sowie Zahlungs- und E-Geld-Institute bieten ihren Kunden bei elektronischen Überweisungen und Transaktionen die am häufigsten verwendeten Transaktionsarten als Auswahlmöglichkeiten an, um die Art der Transaktion zu deklarieren. Es ist jedoch zwingend erforderlich, dass unter den angebotenen Kategorien zur Deklaration der Transaktionsart Begriffe wie Immobilienkaufzahlung, Fahrzeugkaufzahlung, Kreditvergabe/Schuldenrückzahlung, Geschenk/Spende/Hilfe, Steuer-/Abgaben-/Gebührenzahlung, Entschädigungs-/Versicherungszahlung, Anwalts-/Beratungs-/Consultingzahlung, Gesundheitszahlung, Krypto-/Digitalvermögen, Glücksspiel-/Wettzahlung sowie Unterhaltungs-/Social-Media-Zahlung enthalten sind."
ZUSÄTZLICHE DOKUMENTE BEI HOCHVOLUMIGEN TRANSAKTIONEN VERPFLICHTEND
Bei Geldtransfers zwischen 200.000 TL und 2 Millionen TL werden die Nutzer neben der Erklärungspflicht dazu aufgefordert, ein "Formular zur Deklaration von Bargeldtransaktionen" auszufüllen. Dieses Formular ist erforderlich, um die Herkunft des Transfers zu verifizieren.
HERKUNFTSNACHWEIS BEI TRANSAKTIONEN ÜBER 2 MILLIONEN TL
Für Transaktionen über 2 Millionen TL ist nicht nur eine Erklärung erforderlich, sondern es müssen auch zusätzliche Dokumente und Informationen zur Herkunft des Transfers bereitgestellt werden. Sollte die vom Kunden bereitgestellte Erklärung von den Banken und Zahlungsdienstleistern nicht akzeptiert werden, kann die Transaktion nicht durchgeführt werden.
ATM-TRANSAKTIONEN EBENFALLS BETROFFEN
Diese Regelungen umfassen ab dem Jahr 2026 auch Geldtransfers, die an Geldautomaten (ATM) getätigt werden. Auch für Überweisungen, die Nutzer unabhängig von der Bank über Geldautomaten tätigen und die insgesamt 200.000 TL übersteigen, gilt dieselbe Erklärungspflicht.