Adil Katılım Bankası erhält Betriebserlaubnis von der BDDK

Die Adil Katılım Bankası hat von der Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (BDDK) die Betriebserlaubnis erhalten, um gemäß den Grundsätzen des digitalen Bankwesens tätig zu werden.

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Die Adil Katılım Bankası bereitet sich darauf vor, mit der von der Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (BDDK) erteilten Betriebserlaubnis Dienstleistungen im Bereich des digitalen Bankwesens anzubieten.

Diese wichtige Entscheidung wurde durch die Veröffentlichung im Amtsblatt offiziell. Die Bank wurde im Rahmen des Artikels 10 des Bankengesetzes Nr. 5411 und der entsprechenden Verordnungen bewertet.

Die BDDK hatte der Adil Katılım Bankası A.Ş. mit ihrem Beschluss vom 23. Mai 2024 mit der Nummer 10914 die Gründungsgenehmigung erteilt.

Anschließend wurde am 27. Mai 2025 beschlossen, der Bank die Betriebserlaubnis zu erteilen. Diese Entwicklung ebnet den Weg für die Bank, ihre Aktivitäten in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des digitalen Bankwesens und des Servicemodell-Bankings aufzunehmen.