Änderung bei der Fahrzeuguntersuchung: Keine Pflicht in den ersten drei Jahren
In der neuen Periode wurden einige für Fahrzeughalter wichtige Verfahren geändert. TÜVTÜRK untersagt das Fahren von Fahrzeugen ohne gültige Untersuchung und stellte klar, dass für Fahrer, die einen Neuwagen erwerben, in den ersten drei Jahren keine Untersuchungspflicht besteht.
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TÜVTÜRK hat eine wichtige Mitteilung veröffentlicht, um die Sicherheit und Umweltverträglichkeit der mehr als 25 Millionen in der Türkei registrierten Fahrzeuge zu erhöhen. In diesem Aufruf wurden die regelmäßig durchzuführenden Untersuchungsverfahren für Fahrzeughalter sowie zukünftig geplante Schritte detailliert erläutert.
ACHTUNG BEI FAHRZEUGEN OHNE UNTERSUCHUNG
TÜVTÜRK untersagt das Fahren von Fahrzeugen ohne gültige Untersuchung und stellte klar, dass für Fahrer, die einen Neuwagen erwerben, in den ersten drei Jahren keine Untersuchungspflicht besteht.
TÜVTÜRK betonte, dass man durch die Übertragung der Abgasemissionsmessung an verschiedene autorisierte Händler die Untersuchungsdauer verkürzen und die Auslastung verringern wolle. Zudem setzt das Unternehmen seine Bemühungen fort, den Termindruck durch mobile Stationen zu verringern, die in 77 Städten der Türkei in Betrieb genommen wurden.
Während an den mobilen Stationen Untersuchungen für Personenkraftwagen, Traktoren und Motorräder durchgeführt werden können, wurde darauf hingewiesen, dass die Untersuchung von Fahrzeugen mit druckluftunterstützten hydraulischen Bremssystemen ausschließlich an festen Stationen möglich ist.
Es wurde mitgeteilt, dass die Abgasemissionsmessung nur an festen und autorisierten mobilen Stationen durchgeführt wird. Traktoruntersuchungen können hingegen an allen mobilen und festen Stationen vorgenommen werden.