Änderungen an den nach der Zinsentscheidung der Zentralbank bekannt gegebenen Beschlüssen vorgenommen

Drei Änderungen an den Kommuniqués bezüglich der gestern von der Zentralbank der Republik Türkei (TCMB) bekannt gegebenen Beschlüsse wurden in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts veröffentlicht.

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Nach der gestrigen Zinsentscheidung der Zentralbank wurden Änderungen an den Kommuniqués über die Verfahren und Grundsätze zu den von Banken von Geschäftskunden erhobenen Gebühren, über die Verfahren und Grundsätze zu den von Finanzverbrauchern erhobenen Gebühren sowie über die Wertpapierdeckung im Amtsblatt veröffentlicht.

In diesem Rahmen wurde die Definition des Referenzzinssatzes im Kommuniqué über die Verfahren und Grundsätze zu den von Banken von Geschäftskunden erhobenen Gebühren wie folgt geändert: "Der Zinssatz, der unter Berücksichtigung des niedrigeren Wertes aus dem gewichteten durchschnittlichen Zinssatz, den Banken auf alle auf Türkische Lira lautenden Einlagenarten mit einer Laufzeit von 32-45 Tagen anwenden, und dem um zehn Prozent erhöhten Leitzins der Zentralbank berechnet wird, wobei dieser den in Artikel 20/A Absatz 3 dieses Kommuniqués festgelegten Höchstwert nicht überschreiten darf."

Demnach darf der Referenzzinssatz für Gebühren, die Banken für alle Arten von Dienstleistungen für Vertragspartner im Rahmen von Zahlungssystemen sowie für Produkte und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Geschäftskarten erheben können, 3,11 Prozent nicht überschreiten.

Ein dem gleichen Kommuniqué hinzugefügter vorläufiger Artikel lautet: "Die in diesem Kommuniqué als Pauschalbeträge festgelegten monetären Grenzen und Höchstgebühren werden für das Jahr 2024 von der Zentralbank ermittelt und den Banken am ersten Arbeitstag nach der Bekanntgabe des jährlichen Verbraucherpreisindex für das Jahresende 2023 durch das Türkische Statistische Institut mitgeteilt."