Ära der 'China-Importe' bei Steuern: 40 Prozent Zusatzsteuer eingeführt
Laut einer im Amtsblatt veröffentlichten Regelung wurde beschlossen, eine zusätzliche Steuer von 40 Prozent auf alle aus China importierten Fahrzeuge zu erheben. Die Regelung gilt zudem für Fahrzeuge aller Kraftstoffarten.
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Im Amtsblatt wurde die Entscheidung veröffentlicht, eine zusätzliche Steuer von 40 Prozent auf alle aus China importierten Fahrzeuge zu erheben.
Die derzeit für Elektroautos geltende Steuer von 40 Prozent wird nun auch auf Fahrzeuge aller anderen Kraftstoffarten angewendet. Zudem wurde mit der Regelung ein Mindestzoll von 7.000 US-Dollar festgelegt.
Die Anwendung des zusätzlichen Zolls gilt für alle Kraftfahrzeuge, Traktoren, Fahrräder, Motorräder und sonstigen Landfahrzeuge sowie deren Teile, Komponenten und Zubehör, die im Zolltarif-Statistik-Positionen (GTİP)-Verzeichnis unter Kapitel 87 aufgeführt sind.
Die Regelung umfasst unabhängig vom Hubraum sowohl Autos mit Verbrennungsmotor als auch Elektroautos sowie Batterien für Elektrofahrzeuge.
Die am 8. Juni veröffentlichte Entscheidung tritt am 30. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.