Ära der Schuldscheine bei der Wohnungsvermietung
Vermieter haben begonnen, im Rahmen des Mietprozesses Schuldscheine von Mietern zu verlangen. Dies hat zu einer neuen Debatte auf dem Mietmarkt geführt.
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In den letzten Jahren nehmen die Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern zu. Die Forderungen der Vermieter während des Mietprozesses setzen die Mieter unter Druck. Während Dokumente wie Bürgschaften, polizeiliche Führungszeugnisse und Kontoauszüge verlangt werden, steht nun auch die Forderung nach Schuldscheinen für jeden Monat im Raum.
Der Experte für Immobilienrecht Ali Güvenç Kiraz erklärt, dass Vermieter Schuldscheine verlangen können, um die Mietzahlungen abzusichern. Kiraz weist darauf hin, dass der Kassationshof (Yargıtay) diesbezüglich keinen Rechtsverstoß sieht, betont jedoch, dass Mieter vorsichtig sein sollten, bevor sie jeden Schuldschein unterzeichnen. Kiraz stellte klar, dass von Mietern außer der Miete und der Kaution keine weiteren Schuldscheine verlangt werden dürfen.
EINSCHRÄNKUNGEN BEI KAUTIONS-SCHULDSCHEINEN
Wie Canan Yıldırım von NTV berichtet, erklärt Kiraz, dass für die Kaution ausgestellte Schuldscheine den Betrag von drei Monatsmieten nicht überschreiten dürfen; andernfalls seien diese Schuldscheine ungültig. Die Forderung nach Schuldscheinen für mehr als drei Monate fällt unter das Verbot von Regelungen zu Lasten des Mieters im türkischen Obligationenrecht.
Mieter sollten vorsichtig sein, bevor sie Schuldscheine unterzeichnen. Kiraz sagt, dass Schuldscheine, die für Mietverbindlichkeiten ausgestellt werden, im Mietvertrag oder in Zusatzprotokollen klar definiert sein müssen. Es ist wichtig, dass Schuldscheinnummern, Daten und Fälligkeitstermine klar und deutlich vermerkt sind. Durch die Beachtung dieser Details können sich Mieter vor möglichen Risiken schützen.
Die Erklärungen von Kiraz lauten wie folgt:
"Es entsteht sowohl das Risiko, die Mietverbindlichkeit nicht zu erfüllen, als auch das Risiko, die Schuldscheine nicht zu bedienen. Das bedeutet, dass für eine Sache gleichzeitig zwei Zahlungsverpflichtungen entstehen können.
Alle Schuldscheine, die für Mietverbindlichkeiten ausgestellt werden, müssen unbedingt in den Mietvertrag oder in ein Zusatzprotokoll zum Mietvertrag aufgenommen werden; das heißt, es muss klar und deutlich schriftlich festgehalten werden, wofür der Schuldschein ausgestellt wurde, sowie die Schuldscheinnummern, die Ausstellungsdaten und die Fälligkeitstermine."