Ära der zollfreien Bestellungen beendet: Ende der Steuerbefreiung bei Auslandseinkäufen

Durch ein Präsidialdekret wurde die Möglichkeit des zollfreien Einkaufs für aus dem Ausland mitgebrachte Waren abgeschafft; die neuen Steuersätze für die Europäische Union und andere Länder wurden angehoben.

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Mit dem im Amtsblatt veröffentlichten Präsidialdekret wurden Änderungen an den Befreiungen für Waren vorgenommen, die von Reisenden aus dem Ausland mitgebracht werden und keinen kommerziellen Charakter haben. Mit der neuen Regelung wurden die Steuersätze für Produkte, die einen Wert von 1500 Euro nicht überschreiten, für EU-Länder und andere Länder neu festgelegt.

Dem Beschluss zufolge wurde der einheitliche Pauschalsteuersatz für Waren aus EU-Ländern mit einem Wert von unter 1500 Euro auf 30 Prozent festgesetzt. Für Waren ähnlicher Art, die direkt aus anderen Ländern eingeführt werden, wurde dieser Satz auf 60 Prozent erhöht. Zusätzlich wird für Waren, die in der Liste des Gesetzes über die Sonderverbrauchssteuer Nr. 4760 aufgeführt sind, eine zusätzliche Steuer von 20 Prozent auf die festgelegten Sätze erhoben.

Die zuvor bei Auslandseinkäufen geltende Zollbefreiung von 30 Euro wurde vollständig aufgehoben. Dadurch unterliegen nun alle individuellen Einkäufe aus dem Ausland der Zollpflicht, und für jede Bestellung muss eine detaillierte Zollerklärung erstellt werden. Verbraucher sind verpflichtet, zusätzlich zu den Steuern eine Gebühr für den Dienst der Erstellung der Zollerklärung zu entrichten.

Nach dieser Entscheidung endet die Möglichkeit für günstige Auslandseinkäufe. Selbst Produkte mit geringem Wert werden für Verbraucher aufgrund der hohen Steuern und zusätzlichen Kosten nun deutlich teurer. So könnten sich beispielsweise bei einem Produkt im Wert von 100 TL die Steuern und Kosten auf insgesamt Tausende Lira belaufen.

Das veröffentlichte Präsidialdekret tritt 30 Tage nach seiner Bekanntmachung in Kraft. Die Umsetzung und Überwachung liegen im Zuständigkeitsbereich des Handelsministeriums.