Aktiengesellschaften können mit mindestens 250.000 TL, Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit 50.000 TL gegründet werden

Mit der neuen Regelung können Aktiengesellschaften mit einem Kapital von mindestens 250.000 TL und Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit 50.000 TL gegründet werden.

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Das Präsidialdekret Nr. 7887 zur Erhöhung des Mindestkapitalbetrags für Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung wurde im Amtsblatt vom 25. November 2023 mit der Nummer 32380 veröffentlicht.

Ab dem 1. Januar 2024 können Aktiengesellschaften mit einem Kapital von mindestens 250.000 TL und Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit 50.000 TL gegründet werden.

Für bestehende Unternehmen, deren Kapital unter den genannten Beträgen liegt, besteht zum jetzigen Zeitpunkt keine Verpflichtung zur Kapitalerhöhung.