Aktueller Stand zur gestaffelten Rente: Gibt es neue Ansprüche für Versicherte mit Eintritt zwischen 2000 und 2008?
Für die von vielen erhoffte gestaffelte Rente, die über die EYT-Regelung hinausgeht, liegt dem Parlament ein Vorschlag vor; eine neue gesetzliche Regelung ist jedoch noch nicht in Kraft.
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Das Thema der gestaffelten Rente, das von Arbeitnehmern, die nicht unter die EYT-Regelung fallen, aufmerksam verfolgt wird, steht erneut auf der Tagesordnung. Insbesondere diejenigen, deren Versicherung nach dem 8. September 1999 begann, fordern, dass das Renteneintrittsalter und die erforderlichen Beitragszeiten gestaffelt nach dem Datum des Arbeitsbeginns festgelegt werden.
Derzeit gibt es jedoch kein geltendes Gesetz, das Versicherten mit einem Eintrittsdatum zwischen 2000 und 2008 einen direkten Anspruch auf eine gestaffelte Rente einräumt. Daher sollten die in sozialen Medien oder auf verschiedenen Plattformen kursierenden Tabellen zu Alter und Beitragszeiten nicht als offizielle Rentenbedingungen betrachtet werden.
PARLAMENTARISCHER PROZESS UND AKTUELLE BEDINGUNGEN
Die Forderung nach einer gestaffelten Rente wurde in die Tagesordnung der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) eingebracht. Mit dem am 3. März 2025 vorgelegten Gesetzesentwurf wird eine gestaffelte Rentenregelung für Arbeiter, Beamte und Vertragsbedienstete angestrebt. Der aktuelle Stand des Entwurfs im Parlament wird als in der Ausschussphase befindlich angegeben.
Zu diesem Thema wurden nicht nur Gesetzesentwürfe, sondern auch schriftliche Anfragen bei der TBMM eingereicht. Dennoch gibt es mit Stand vom 14. August 2026 keine rechtskräftige gesetzliche Regelung, die eine gestaffelte Rente in Kraft setzt.
Nach den geltenden SGK-Regeln gibt es für diejenigen, die zwischen dem 8. September 1999 und dem 30. April 2008 erstmals im Rahmen von 4/a versichert wurden, zwei grundlegende Wege. Diese Gruppe kann in Rente gehen, indem sie 7000 Beitrags-Tage und die Altersvorgabe erfüllt oder indem sie 25 Jahre Versicherungsdauer, mindestens 4500 Beitrags-Tage und die Altersvorgabe gemeinsam erfüllt.
In diesem Rahmen gilt ein Renteneintrittsalter von 58 Jahren für Frauen und 60 Jahren für Männer. Sollte eine neue gesetzliche Regelung verabschiedet werden, werden die betroffenen Versicherungsbeginn-Daten, das Renteneintrittsalter und die Beitragsanforderungen durch das Gesetz geklärt.
Daher gibt es für Versicherte mit einem Eintrittsdatum zwischen 2000 und 2008 derzeit keinen feststehenden Zeitplan für eine gestaffelte Rente. Arbeitnehmer sollten bei der Berechnung ihrer Rente die geltenden SGK-Bestimmungen und offiziellen Regelungen zugrunde legen.