Allgemeine Landwirtschaftszählung beginnt im nächsten Jahr

Die allgemeine Landwirtschaftszählung, die in einer gemeinsamen Initiative des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft und des Türkischen Statistikinstituts (TÜİK) geplant ist, wird im kommenden Jahr beginnen.

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Mit der allgemeinen Landwirtschaftszählung sollen aktuelle Daten über den Sektor erhoben werden. Ziel ist es, Möglichkeiten für Vergleiche und Harmonisierungen bei laufenden Agrarstatistiken zu schaffen sowie einen Rahmen für landwirtschaftliche Forschungsarbeiten in den Zwischenjahren zu bilden.

In der Türkei wurden bisher sieben allgemeine Landwirtschaftszählungen durchgeführt. Diese fanden in den Jahren 1927, 1950, 1963, 1970, 1980, 1991 und 2001 statt.

Durch die Zählung soll nicht nur ein statistischer Rahmen gewonnen und neue Agrarstatistiken erstellt werden, sondern auch ein "Landwirtschaftliches Informationssystem" aufgebaut werden, das als Grundlage für sämtliche Agrarpolitiken dient. In diesem Zusammenhang gehört auch die Identifizierung und Registrierung landwirtschaftlicher Betriebe, die bisher nicht in den bestehenden Registern erfasst sind, zu den vorrangigen Zielen.

Integration zwischen Registern und Systemen wird sichergestellt

Mit dieser Zählung soll auch das Landwirtschaftliche Betriebsregister-System weiterentwickelt werden. Das System fungiert als Datenbank, die Adress- und Identitätsdaten sowie Betriebsgröße und -typ landwirtschaftlicher Betriebe (Haushalte und Unternehmen) enthält. Das System, das die Festlegung von Förderkriterien zur Steigerung der betrieblichen Effizienz ermöglicht, die Umstellung von Produktionsmethoden und Anbau auf ein geplantes Landwirtschaftsmodell unterstützt sowie die Kontrolle und Überwachung durch stabile und nachhaltige Agrarpolitiken über ein einziges System gewährleistet, wird durch die allgemeine Landwirtschaftszählung weiter ausgebaut.

Auf diese Weise soll die Registrierungsquote erhöht und eine vollständige Integration zwischen den zahlreichen Verwaltungsregistern und Systemen innerhalb des Ministeriums und des TÜİK erreicht werden.

Darüber hinaus wird die allgemeine Landwirtschaftszählung es ermöglichen, die Anforderungen des Verhandlungsprozesses für den EU-Beitritt der Türkei zu erfüllen und Datensätze zu erstellen, die als Grundlage für die Agrarpolitik dienen.

Zweistufige Zählung

Im Rahmen des zwischen dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft und dem TÜİK unterzeichneten Protokolls wird die Zählung ab dem nächsten Jahr in zwei Phasen durchgeführt. Die erste Phase umfasst die Identifizierung von landwirtschaftlichen Flächen, die nicht in den bestehenden Verwaltungsregistern enthalten sind, die Ermittlung der auf diesen Flächen tätigen Betriebe, die Erstellung der anzuwendenden Fragebögen und Dateneingabeprogramme sowie die Durchführung von Informations-, Schulungs- und Werbemaßnahmen.

In der zweiten Phase werden auf Basis der in der ersten Phase gewonnenen Informationen die Daten zu den festgelegten Variablen unter Berücksichtigung internationaler Anforderungen und nationaler Bedürfnisse durch Vollerhebung und Stichproben vor Ort erhoben.

Das TÜİK führt derzeit die Vorbereitungsarbeiten für die allgemeine Landwirtschaftszählung durch. In diesem Rahmen wurden weltweit angewandte Methoden sowie die bestehenden Verwaltungsregister der relevanten Institutionen und Organisationen untersucht und Bedarfe sowie Defizite ermittelt. Es wurden Pilotanwendungen zur Behebung von Abdeckungsdefiziten in den bestehenden Verwaltungsregistern und zur Methodik durchgeführt. Der Fahrplan für die geplante Zählung und das Landwirtschaftliche Betriebsregister-System wurde in gemeinsamen Arbeiten von TÜİK und dem Ministerium bewertet. Es fanden Treffen mit den für die bestehenden Registersysteme verantwortlichen Institutionen und Organisationen statt.

Die Arbeiten zur Identifizierung von landwirtschaftlichen Flächen, die nicht in den bestehenden Registern erfasst sind, auf denen aber pflanzliche Produktion betrieben wird, unter Verwendung anderer Verwaltungsregister und geografischer Informationssysteme dauern an. Die Arbeiten zur Festlegung einer Datenerhebungsmethode zur Behebung von Abdeckungsdefiziten in Bezug auf die in den bestehenden Registern erfassten landwirtschaftlichen Betriebe und die Landnutzung werden fortgesetzt.

Arbeitsplan steht fest

Der Entwurf des Arbeitsplans für die allgemeine Landwirtschaftszählung für 2024-2025 wurde erstellt. Die Arbeiten zur Festlegung der Datenerhebungsmethode im Rahmen internationaler Standards und nationaler Gegebenheiten sowie zur Erstellung von Fragebögen, Handbüchern und Dateneingabeprogrammen, die den Definitionen und Konzepten entsprechen, wurden begonnen.

Mit der allgemeinen Landwirtschaftszählung, die im Rahmen des zwischen der Generaldirektion für Agrarreform des Ministeriums und dem Türkischen Statistikinstitut unterzeichneten Protokolls zur Durchführung der allgemeinen Landwirtschaftszählung durchgeführt wird, werden Anwendungen wie geplante und vertraglich vereinbarte Produktion den Schwerpunkt der Agrarpolitik bilden und als Orientierungshilfe für Projekte und Ziele dienen.