An KAP gemeldet: Koç Holding tätigt neue Übernahme im Gesundheitssektor
Koç Holding hat bekannt gegeben, dass sie eine Vereinbarung zur Übernahme von 80 Prozent der Anteile an Kemer Medical Center unterzeichnet hat, einem Unternehmen, das unter der Marke Anatolia Hospital im Bereich der privaten Krankenhausverwaltung in Antalya tätig ist.
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Wie aus einem Bericht von Ekonomim hervorgeht, hat die Koç Holding im Rahmen ihrer Evaluierungen von Wachstumschancen im Gesundheitssektor einen Aktienkaufvertrag über den Erwerb von 80 Prozent des Kapitals von Kemer Medical Center Özel Sağlık Hizmetleri Turizm ve Ticaret unterzeichnet.
In einer diesbezüglichen Mitteilung der Koç Holding an die Plattform für öffentliche Offenlegung (KAP) wurde Folgendes festgelegt:
"Unser Verwaltungsrat hat beschlossen, dass unser Unternehmen insgesamt 80 Prozent der Anteile an der Kemer Medical Center Özel Sağlık Hizmetleri Turizm ve Ticaret A.Ş. ("KMC"), die unter der Marke Anatolia Hospital im Bereich der privaten Krankenhausverwaltung in Antalya tätig ist, mit einem Nominalwert von 66.581.000 TL erwirbt, und in diesem Zusammenhang wurde ein Aktienkaufvertrag unterzeichnet.
Es wurde vereinbart, dass der von unserem Unternehmen für die betreffenden Anteile zu zahlende Kaufpreis auf der Grundlage eines Unternehmenswerts von 110.000.000 Euro unter Berücksichtigung von Nettoverschuldungs- und Betriebskapitalanpassungen ermittelt wird. Der Kaufpreis wird festgelegt, sobald die Finanzberichte der KMC zum 31. Dezember 2023 vorliegen, und unterliegt zudem Anpassungen nach dem Abschluss.
Nach dem Abschluss ist die Unterzeichnung einer weiteren Aktionärsvereinbarung zwischen unserem Unternehmen und Güngör Fatih Çaylak sowie Ata Demirel ("Minderheitsaktionäre"), die die verbleibenden 20 Prozent der Anteile halten werden, vorgesehen, um die Verwaltung der KMC sowie die Rechte und Pflichten der Aktionäre in Bezug auf die verbleibenden Anteile zu regeln.
Der Abschluss der Transaktion hängt von der Erfüllung bestimmter Bedingungen ab, einschließlich der Genehmigung durch die Wettbewerbsbehörde. Sollte der Abschluss nicht bis zum 30. April 2024 erfolgen, haben die Parteien das Recht, den Vertrag zu kündigen.”