Anmeldezeitraum für Mieteinnahmen beginnt am 1. März: Wer diesen Betrag überschreitet, muss eine Steuererklärung abgeben

Die Steuerbehörde (Gelir İdaresi Başkanlığı) hat einen wichtigen Leitfaden für Bezieher von Mieteinnahmen veröffentlicht. Die für die Steuererklärung zu berücksichtigenden Mieteinnahmen werden auf Basis des Jahres berechnet, in dem sie vereinnahmt wurden. Im Voraus gezahlte Mieten werden auf die jeweiligen Jahre aufgeteilt. Wer seine Mieteinnahmen für das Jahr 2023 im Anmeldezeitraum, der am 1. März beginnt, nicht meldet, muss mit strafrechtlichen Sanktionen rechnen. Die Freigrenze für Mieteinnahmen für das Jahr 2024 liegt bei 33.000 Lira.

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Die Steuerbehörde hat einen Leitfaden mit wichtigen Informationen für Steuerpflichtige veröffentlicht, die Mieteinnahmen erzielen.

Diesem Leitfaden zufolge müssen Mieteinnahmen tatsächlich vereinnahmt worden sein, um steuerpflichtig zu sein. Selbst wenn die Zahlung per Scheck erfolgt, wird dies als Bareinnahme gewertet. Mieteinnahmen, die von Steuerpflichtigen für das laufende oder für vergangene Jahre vereinnahmt werden, werden als Einkommen des Jahres gewertet, in dem die Zahlung erfolgt ist. Wenn beispielsweise Mietzahlungen für die Jahre 2022, 2023 und 2024 gesammelt im Jahr 2024 eingehen, werden diese Einnahmen als Ertrag des Jahres 2024 verbucht.

Laut einem Bericht von Hürriyet enthält der Leitfaden auch Erläuterungen zu im Voraus geleisteten Mietzahlungen. Demnach werden Mieteinnahmen, die für zukünftige Jahre im Voraus vereinnahmt werden, nicht als Einkommen des Jahres gewertet, in dem die Zahlung erfolgte, sondern als Einkommen des jeweiligen Jahres, auf das sie sich beziehen. Wenn beispielsweise Mietzahlungen für die Jahre 2024, 2025 und 2026 gesammelt im Jahr 2024 eingehen, wird die Mieteinnahme für jedes Jahr separat als Ertrag des jeweiligen Jahres gewertet.

Im Rahmen des Einkommensteuer-Anmeldezeitraums, der am 1. März beginnt, müssen Steuerpflichtige ihre im Jahr 2023 erzielten Mieteinnahmen deklarieren. Die für das Jahr 2024 festgelegte Freigrenze für Mieteinnahmen beträgt 33.000 Lira. Wenn eine Person jährliche Mieteinnahmen unterhalb dieses Betrags erzielt, besteht keine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung.