Anpassung der Bemessungsgrundlage für Elektroautos
Wie wirkt sich die Änderung der Bemessungsgrundlage für Elektrofahrzeuge, die der 10-prozentigen Sonderverbrauchssteuer (ÖTV) unterliegen, auf die Verbraucher aus? Vor der Neuregelung konnten 29 Elektromodelle von 16 in der Türkei tätigen Marken, darunter auch Togg, von dem Steuervorteil profitieren. Nun wird erwartet, dass fünf oder sechs weitere Modelle in diese Liste aufgenommen werden.
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Mit einem gestern im Amtsblatt veröffentlichten Beschluss wurden die Bemessungsgrundlagen für die Sonderverbrauchssteuer (ÖTV) bei Elektrofahrzeugen geändert.
Demnach wurde die Bemessungsgrenze für Elektroautos mit einer Motorleistung von unter 160 Kilowatt, die der 10-prozentigen Sonderverbrauchssteuer (ÖTV) unterliegen, von 1 Million 250 Tausend Lira auf 1 Million 450 Tausend Lira angehoben.
WAS BEDEUTET DAS FÜR DEN VERBRAUCHER?
Dank der Anpassung der Bemessungsgrundlage für Elektrofahrzeuge bleiben Fahrzeuge mit einem Preis von bis zu 1 Million 914 Tausend TL (inklusive Steuern) in der 10-prozentigen ÖTV-Klasse.
Vor der Neuregelung fielen Fahrzeuge mit einem Preis von über 1 Million 650 Tausend TL (inklusive ÖTV und Mehrwertsteuer) in die 40-prozentige ÖTV-Klasse, wodurch ihre Preise auf über 2 Millionen 100 Tausend TL stiegen.
Mit der Neuregelung bleiben alle Elektrofahrzeuge mit einem Preis von bis zu 1 Million 914 Tausend TL in der 10-prozentigen ÖTV-Klasse und behalten ihren Steuervorteil.
FÜNF ODER SECHS WEITERE MODELLE KÖNNTEN IN DIE LISTE AUFGENOMMEN WERDEN
Nach Informationen von Cardata befanden sich zum Stand vom 18. November 2023 insgesamt 29 Elektromodelle von 16 in der Türkei verkauften Marken in der 10-prozentigen ÖTV-Klasse.
Zu diesen Modellen gehören wichtige Fahrzeuge wie der Togg T10X, BYD Atto 3, Renault Megane E-Tech, MG 4, Jeep Avenger und Peugeot e-2008.
Es wurde bekannt, dass nach der Neuregelung fünf oder sechs weitere Modelle in die Liste aufgenommen werden könnten.