Anpassung der Lebensmittelzusatzstoff-Verordnung unter Berücksichtigung von EU-Änderungen
Unter Berücksichtigung der Änderungen der Europäischen Union (EU) an den Rechtsvorschriften zur Festlegung der Spezifikationen für Lebensmittelzusatzstoffe wurden auch die entsprechenden Vorschriften in der Türkei angepasst.
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Unter Berücksichtigung der Änderungen der Europäischen Union (EU) an den Rechtsvorschriften zur Festlegung der Spezifikationen für Lebensmittelzusatzstoffe wurden auch die entsprechenden Vorschriften in der Türkei angepasst.
Die vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft erstellte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Spezifikationen von Lebensmittelzusatzstoffen des Türkischen Lebensmittelkodex wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten.
Mit dieser Regelung wurden die Änderungen der EU-Verordnung in das türkische Recht übernommen. In diesem Rahmen wurden die Spezifikationen für die Lebensmittelzusatzstoffe "E 422 Glycerin", "E 475 Polyglycerinester von Speisefettsäuren und E 476 Polyglycerin-Polyricinoleat" sowie "E 471 Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren" geändert.
Durch diese Änderungen wurden die akzeptablen Werte für toxische Elemente gesenkt. Für bestimmte Verunreinigungen wurden Höchstgrenzen festgelegt. Es wurde ein maximaler Erucasäuregehalt eingeführt und die Grenzwerte für Arsen, Blei, Quecksilber und Cadmium wurden reduziert.
Für "3-Monochlorpropandiol (3-MCPD)", "3-MCPD-Fettsäureester" sowie "Glycidyl-Fettsäureester (ausgedrückt als Glycidol)" wurden neue Grenzwerte festgelegt, wobei für Säuglinge und Kleinkinder strengere Werte gelten.