Anpassung der Sonderverbrauchssteuer auf Zigaretten und Tabakwaren: Um 6 Prozent gesenkt, um 6 Monate verschoben

Die Sätze der Sonderverbrauchssteuer (ÖTV) auf Zigaretten und bestimmte Tabakwaren wurden gesenkt. Einige Mindestbeträge der Sonderverbrauchssteuer wurden hingegen erhöht. Die neuen Sätze und Beträge werden jedoch für den Zeitraum Januar bis Juni 2024 nicht angewendet.

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Laut dem heute im Amtsblatt (Resmi Gazete) veröffentlichten Präsidialdekret, das die Sonderverbrauchssteuersätze (ÖTV) sowie die Mindestbeträge der Sonderverbrauchssteuer für einige der in Liste (B) des Anhangs (III) zum ÖTV-Gesetz aufgeführten Produkte neu festlegt, wurde der ÖTV-Satz für Zigaretten und bestimmte Tabakwaren von 63 Prozent auf 57 Prozent gesenkt, während die Mindestbeträge der Sonderverbrauchssteuer von 1,1114 TL auf 1,4249 TL angehoben wurden.

Wie Ekonomim berichtet; wurde mit einem dem Dekret hinzugefügten Artikel festgelegt, dass die Bestimmung in Absatz 3 von Artikel 12 des ÖTV-Gesetzes – wonach die ÖTV-Sätze und die festen ÖTV-Beträge für die Waren in der genannten Liste (II) gemäß der Veränderungsrate des Erzeugerpreisindex der letzten 6 Monate neu festgesetzt werden – für den Zeitraum Januar bis Juni 2024 keine Anwendung findet.