Anpassungen bei der Förderung von F&E- und Designaktivitäten

Die Rabatte, Ausnahmen, Förderungen und Anreize, die zur Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten in F&E- und Technologiezentren sowie in Unternehmen in Technologieentwicklungszonen angewendet werden, wurden neu definiert.

12punto

Der entsprechende Präsidialerlass wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Demnach müssen Körperschaftssteuerpflichtige, die in F&E- und Technologiezentren sowie in Technologieentwicklungszonen einen Rabattbetrag von 2 Millionen Lira oder mehr auf ihre jährliche Steuererklärung in Anspruch nehmen, 3 Prozent dieses Betrags auf ein temporäres Passivkonto übertragen. Die Verpflichtung zur Übertragung dieses Betrags ist auf jährlich 100 Millionen Lira begrenzt.

Der Beschluss tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.