Anpassungen bei der Förderung von F&E- und Designaktivitäten
Die Rabatte, Ausnahmen, Förderungen und Anreize, die zur Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten in F&E- und Technologiezentren sowie in Unternehmen in Technologieentwicklungszonen angewendet werden, wurden neu definiert.
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Der entsprechende Präsidialerlass wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Demnach müssen Körperschaftssteuerpflichtige, die in F&E- und Technologiezentren sowie in Technologieentwicklungszonen einen Rabattbetrag von 2 Millionen Lira oder mehr auf ihre jährliche Steuererklärung in Anspruch nehmen, 3 Prozent dieses Betrags auf ein temporäres Passivkonto übertragen. Die Verpflichtung zur Übertragung dieses Betrags ist auf jährlich 100 Millionen Lira begrenzt.
Der Beschluss tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.