Anträge auf Umstrukturierung in Gebieten mit fortbestehender höherer Gewalt bis zum 31. Juli 2024 möglich
Steuerpflichtige in den von den Erdbeben mit Zentrum in Kahramanmaraş betroffenen Gebieten Adıyaman, Hatay, Kahramanmaraş, Malatya sowie in den Landkreisen İslahiye und Nurdağı der Provinz Gaziantep, für die der Status der höheren Gewalt verlängert wurde, können bis zum 31. Juli 2024 Anträge auf Umstrukturierung stellen.
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Steuerpflichtige in den von den Erdbeben mit Zentrum in Kahramanmaraş betroffenen Gebieten Adıyaman, Hatay, Kahramanmaraş, Malatya sowie in den Landkreisen İslahiye und Nurdağı der Provinz Gaziantep, für die der Status der höheren Gewalt verlängert wurde, können bis zum 31. Juli 2024 Anträge auf Umstrukturierung stellen.
Das "Allgemeine Kommuniqué zum Gesetz Nr. 7440 über die Umstrukturierung bestimmter Forderungen" des Ministeriums für Schatz und Finanzen wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten.
Mit dem Kommuniqué wurden nach der Verlängerung des Status der höheren Gewalt in diesen Provinzen und Landkreisen bis zum 30. April 2024 die Fristen für die Antragstellung und die Ratenzahlung zur Inanspruchnahme der Umstrukturierungsregelung neu festgelegt.
Demnach können in Adıyaman, Hatay, Kahramanmaraş, Malatya sowie in den Landkreisen İslahiye und Nurdağı der Provinz Gaziantep, wo der Status der höheren Gewalt am 30. April 2024 endet, bis zum 31. Juli 2024 Anträge auf Inanspruchnahme der Umstrukturierungsregelung gestellt werden.
Die erste Rate der umstrukturierten Beträge (einschließlich Barzahlung) muss bis zum 2. September 2024 (da der 31. August auf einen Feiertag fällt), die zweite Rate bis zum 30. September 2024 und die weiteren Raten in den darauffolgenden Monaten gezahlt werden.