Antworten auf 10 häufig gestellte Fragen zur Mietsteuererklärung
Die Steuererklärungsperiode für Immobilienbesitzer beginnt heute. Gemäß den geltenden Vorschriften sind Immobilieneigentümer, die Mieteinnahmen von über 21.000 Lira erzielen, zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. In diesem Jahr bezieht die Steuerbehörde (Gelir İdaresi Başkanlığı) mit einem neuen „Mietmeldeformular“ auch die Mieter in den Prozess ein; mit dieser Maßnahme soll Steuerhinterziehung verhindert werden.
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Immobilienbesitzer, die Mieteinnahmen erzielen, können ihre Steuererklärungen im Zeitraum vom 1. März bis zum 1. April (da der 31. März auf ein Wochenende fällt) einreichen.
Nach Informationen der Steuerbehörde (GİB) hat heute der Prozess zur Abgabe der Mietsteuererklärung begonnen, der Millionen von Immobilienbesitzern betrifft.
In diesem Jahr hat die GİB mit einem „Mietmeldeformular“ auch die Mieter in den Prozess einbezogen. Mieter können, sofern sie beim Digitalen Finanzamt registriert sind, mit ihren Benutzerdaten und Passwörtern auf das Formular zugreifen oder sich über ihr e-Devlet-Passwort anmelden. Mit dieser Methode sollen die von den Vermietern deklarierten Mieteinnahmen mit den Angaben der Mieter abgeglichen werden.
Durch diese Anwendung sollen Fälle aufgedeckt werden, in denen zu niedrige Mieten angegeben, falsche Erklärungen abgegeben oder gar keine Erklärungen eingereicht wurden. Zudem ist geplant, Steuerverluste und Steuerhinterziehung zu verhindern.
Hier sind die Antworten auf 10 häufig gestellte Fragen zur Mietsteuererklärung:
Frage 1: Wer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?
Immobilienbesitzer, die im Jahr 2023 Mieteinnahmen aus Wohnraum von über 21.000 Lira oder aus Gewerbeimmobilien von über 150.000 Lira erzielt haben, müssen Einkommensteuer zahlen.
Frage 2: Wann können Immobilienbesitzer mit Mieteinnahmen ihre Steuererklärung abgeben?
Die Steuererklärungen können im Zeitraum vom 1. März bis zum 1. April (da der 31. März auf ein Wochenende fällt) eingereicht werden.
Frage 3: Wie wird die Mietsteuererklärung ausgefüllt?
Immobilienbesitzer können das „System für fertige Steuererklärungen“ auf der Website der Steuerbehörde „gib.gov.tr“ nutzen oder über das Digitale Finanzamt auf die vorbereitete Erklärung zugreifen.
Frage 4: Wie hoch ist der Freibetrag für Mieteinnahmen aus Wohnraum?
Wer im Jahr 2023 jährliche Mieteinnahmen aus Wohnraum von 21.000 Lira oder weniger erzielt hat, muss keine Einkommensteuer zahlen. Für das Jahr 2024 wurde der Einkommensteuerfreibetrag auf 33.000 Lira festgelegt.
Frage 5: Wer kann den Freibetrag nicht in Anspruch nehmen?
Personen, die ihre gewerblichen, landwirtschaftlichen oder freiberuflichen Einkünfte deklarieren müssen, Personen mit Mieteinnahmen aus Wohnraum von über 21.000 Lira jährlich, Personen, deren Bruttosumme aus Gehältern, Kapitalerträgen, Immobilieneinkünften sowie sonstigen Einkünften für das Jahr 2023 den Betrag von 550.000 Lira übersteigt, sowie Personen, die ihre Mieteinnahmen nicht fristgerecht oder unvollständig deklarieren, können den Freibetrag nicht in Anspruch nehmen.
Frage 6: Müssen im Ausland lebende türkische Staatsbürger (Gurbetçiler) für ihre in der Türkei vermieteten Immobilien eine Steuererklärung abgeben?
Im Ausland lebende Staatsbürger werden hinsichtlich ihrer in der Türkei erzielten Einkünfte im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht besteuert.
Frage 7: Wie wird die Steuererklärung abgegeben, wenn mehrere Personen Miteigentümer einer Immobilie sind?
Jede der beteiligten Personen muss den auf ihren jeweiligen Anteil entfallenden Teil der Mieteinnahmen deklarieren.
Frage 8: Werden bei Nichtabgabe oder unvollständiger Deklaration Strafen verhängt?
Wenn die elektronisch einzureichenden Steuererklärungen nicht fristgerecht abgegeben werden, wird eine spezielle Ordnungswidrigkeitsstrafe verhängt. Zudem wird bei einer nicht fristgerechten Festsetzung der Steuer ein Steuerverlustzuschlag in Höhe des Steuerbetrags erhoben.
Frage 9: Wie wird die durch die Mietdeklaration festgesetzte Einkommensteuer bezahlt?
Die Zahlung kann über das Digitale Finanzamt (dijital.gib.gov.tr) oder die mobile App zwischen 02:00 und 23:45 Uhr per Bank- oder Kreditkarte der Vertragspartnerbanken, per Überweisung vom Bankkonto, mit Karten ausländischer Banken, über zur Steuererhebung befugte Banken, an den Schaltern der Finanzämter oder in PTT-Filialen erfolgen.
Frage 10: Können die Zahlungen in Raten geleistet werden?
Die erste Rate der festgesetzten Steuern kann zusammen mit der Stempelsteuer bis zum 1. April, die zweite Rate bis zum 31. Juli gezahlt werden.