Ära des Digitalen Finanzamts im Kampf gegen die Schattenwirtschaft
Finanzminister Mehmet Şimşek gab bekannt, dass im Rahmen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft ein Digitales Finanzamt eingeführt wird, über das sämtliche steuerlichen Vorgänge elektronisch abgewickelt werden können.
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Finanzminister Mehmet Şimşek bewertete die neuen Regelungen, die durch die heute im Amtsblatt veröffentlichten Mitteilungen zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft eingeführt wurden, sowie das neue System für den Kraftstoffkauf.
Im Rahmen der getroffenen Regelungen erklärte Şimşek, dass die Finanzverwaltung (Gelir İdaresi Başkanlığı) nun im Zuge ihrer elektronischen Anwendungen das Digitale Finanzamt in Betrieb nehmen werde. Er betonte, dass durch die Zusammenführung der elektronisch angebotenen Dienste unter einem Dach den Steuerpflichtigen ein einfacher, schneller und sicherer Zugang zu elektronischen Anwendungen ermöglicht werde.
Şimşek wies darauf hin, dass das Digitale Finanzamt, welches entwickelt wurde, um die Möglichkeiten der Informationstechnologien besser zu nutzen, "dijital.gib.gov.tr" unter der Adresse erreichbar sein werde und sagte: "Das Digitale Finanzamt wird die elektronische Einreichung von Dokumenten wie Steuererklärungen, Meldungen und Anträgen sowie die elektronische Bereitstellung der Ergebnisse dieser Vorgänge ermöglichen und die Erfüllung steuerlicher Pflichten erleichtern. Anwendungen wie das Interaktive Finanzamt, das Elektronische Steuererklärungssystem, das Internet-Finanzamt und das System für vorgefertigte Steuererklärungen, die von der Behörde entwickelt wurden und bisher über verschiedene Internetadressen aufgerufen werden mussten, sind nun über das Digitale Finanzamt zugänglich." so Şimşek.
Şimşek erklärte, dass mit dem Digitalen Finanzamt alle Transaktionen ohne einen Besuch beim Finanzamt durchgeführt werden könnten und dass bestimmte Vorgänge wie Steuerpflichtbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen vollständig elektronisch abgewickelt werden könnten, und fuhr wie folgt fort:
„Alle Transaktionen, die derzeit über das Internet-Finanzamt und das Interaktive Finanzamt abgewickelt werden, werden schrittweise in das Digitale Finanzamt überführt, um den Steuerpflichtigen eine zentrale Anlaufstelle für ihre Anliegen zu bieten. Die Behörde, die auch Anwendungen der künstlichen Intelligenz in ihren Steuerdiensten weiterentwickelt, wird in Zukunft die von den Finanzämtern auf Antrag der Steuerpflichtigen durchgeführten Prozesse mithilfe von robotergestützten Verfahren und KI-Technologien über das Digitale Finanzamt abwickeln. Die Anliegen der Steuerpflichtigen werden sofort gelöst, ohne dass ein persönlicher Besuch beim Finanzamt erforderlich ist. Die Erfüllung steuerlicher Pflichten wird dadurch einfacher und schneller.“
ERLEICHTERUNGEN BEI DER SICHERHEITSLEISTUNG
Şimşek erinnerte daran, dass mit einem weiteren Kommuniqué für Unternehmen mit Vertriebs-, Händler- oder Mineralöllizenzen, sowohl für Neugründer als auch für bestehende Betriebe, sowie für Hersteller und Importeure von Produkten mit Steuerbanderolen eine Verpflichtung zur Sicherheitsleistung für künftige Steuerschulden eingeführt wurde, und sagte: „In diesem Rahmen werden nun auch von Versicherungsgesellschaften ausgestellte Bürgschaftsurkunden als Sicherheitsleistung akzeptiert. Damit wurden die als Sicherheit hinterlegbaren Werte diversifiziert und der Zugang zu Finanzmitteln erleichtert.“
Darüber hinaus betonte Şimşek, dass im Rahmen der Bemühungen zur Ausweitung der E-Beleg-Anwendungen für Steuerpflichtige, die eine Lizenz als Betreiber eines Ladenetzes von der Energiemarktregulierungsbehörde erhalten haben, sowie für die von diesen zertifizierten Ladestationsbetreiber eine Verpflichtung zur Teilnahme am E-Rechnungs-System eingeführt wurde, und teilte Folgendes mit:
„Das entsprechende Kommuniqué wurde bereits veröffentlicht. Betreiber von Ladenetzen und Ladestationen, die Dienstleistungen für Elektrofahrzeuge erbringen, werden ab dem 2. Januar 2024 auf E-Rechnungen umstellen. Diese Steuerpflichtigen müssen für die erbrachten Ladedienstleistungen unabhängig vom Rechnungsbetrag zwingend eine E-Rechnung oder eine E-Archiv-Rechnung ausstellen. Zudem sind diese Steuerpflichtigen verpflichtet, die Rechnungen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung auszustellen. In einigen Ausnahmefällen können Rechnungen innerhalb von 7 Tagen ausgestellt werden.“
RECHNUNGSBETRAG FÜR ENDVERBRAUCHER GEÄNDERT
Şimşek unterstrich, dass es zwingend erforderlich sei, die Informationen der Käufer von Waren oder Dienstleistungen auf der Rechnung anzugeben, und äußerte sich dazu wie folgt:
"Steuerpflichtige, die aufgrund bestimmter Voraussetzungen wie Bilanzsumme oder Eigenkapital von der Nutzung von Registrierkassen befreit sind, sowie diejenigen, die das System für sichere mobile Zahlungen und elektronische Belege nutzen, können nun für Waren- und Dienstleistungsverkäufe bis zu 4.400 Lira E-Archiv-Rechnungen unter dem Namen 'Endverbraucher' ausstellen, ohne die Daten des Käufers angeben zu müssen. Damit wurde der Betrag für E-Archiv-Rechnungen, die auf den Namen des Endverbrauchers ausgestellt werden können, von 500 auf 4.400 Lira angehoben. Diese Neuerungen senken einerseits die Compliance-Kosten für die Steuerpflichtigen und erhöhen andererseits die Analyse- und Prüfungskapazität der Verwaltung. Durch die Ausweitung des elektronischen Belegwesens und die sofortige Übermittlung der Daten an die Systeme der Finanzbehörde können steuerpflichtigen- oder branchenbezogene Analysen zügig durchgeführt werden. Mögliche informelle Aktivitäten von Steuerpflichtigen, deren Einnahmen und Ausgaben elektronisch überwacht werden, können leichter erkannt und die Effizienz der Prüfungsmaßnahmen gesteigert werden."
NEUES KAPITEL IM KAMPF GEGEN DIE SCHATTENWIRTSCHAFT
Şimşek erinnerte daran, dass mit einem kürzlich im Amtsblatt veröffentlichten Kommuniqué das Nationale Fahrzeugerkennungssystem eingeführt wird, das sicherstellt, dass bei Kraftstoffkäufen die Fahrzeugkennzeichen automatisch und ohne manuelle Eingabe an die neue Generation von Registrierkassen übermittelt werden. Er wies darauf hin, dass damit eine Verpflichtung zur Nutzung eines Fahrzeugerkennungssystems bei Kraftstoffkäufen eingeführt wurde, um fehlerhafte und unregelmäßige Transaktionen zu verhindern.
Şimşek erklärte: "Unsere Regierung, die eine Reihe von Maßnahmen ergriffen hat, um den Wettbewerb im Kraftstoffmarkt, einem der Sektoren mit hoher Schattenwirtschaft, zu gewährleisten und die informelle Wirtschaft wirksam zu bekämpfen, hat mit der Einführung der Pflicht zur Nutzung eines Fahrzeugerkennungssystems bei Kraftstoffkäufen ein neues Kapitel im Kampf gegen die Schattenwirtschaft aufgeschlagen."
Minister Şimşek betonte, dass das System verhindern werde, dass für ein anderes Fahrzeug als das tatsächlich betankte ein Beleg ausgestellt wird, und fügte hinzu: "Das System wird ab dem 1. Januar 2025 für Kraftstoff- und LPG-Käufe, die für geschäftlich genutzte Fahrzeuge von Steuerpflichtigen getätigt werden, obligatorisch sein."
RECHTLICHE SCHRITTE GEGEN UNREGELMÄSSIGE TRANSAKTIONEN
Şimşek teilte mit, dass an den Tankeinfüllstutzen der Fahrzeuge, die sich im Besitz der Steuerpflichtigen befinden, von ihnen gemietet werden oder geschäftlich genutzt werden, eine Fahrzeugerkennungseinheit angebracht wird, die Informationen wie Ringe oder Etiketten enthält, und fasste die Funktionsweise des Systems wie folgt zusammen:
"An den Zapfpistolen der Kraftstoffpumpen wird ein Fahrzeugerkennungs-Lesegerät installiert. Wenn das Lesegerät die Fahrzeugerkennungseinheit erfasst, wird das Fahrzeugkennzeichen automatisch und sicher an die neue Generation der Pumpen-Registrierkassen übermittelt. Nach der Betankung wird der Beleg automatisch mit Informationen ausgestellt, die belegen, dass er im Rahmen des Systems erstellt wurde. Die elektronische Kommunikation zwischen dem an der Zapfsäule installierten Lesegerät und der am Fahrzeugtank angebrachten Erkennungseinheit während des Tankvorgangs wird dazu dienen, Unregelmäßigkeiten in der Branche zu verhindern. Unter Verwendung der Informationen, die im Rahmen des Systems in Echtzeit an die Finanzverwaltung übermittelt werden, können die Ausgabenaufzeichnungen der Steuerpflichtigen kontrolliert, Branchenanalysen durchgeführt und vor allem diejenigen identifiziert werden, die unregelmäßige Transaktionen vornehmen, um rechtliche Schritte gegen sie einzuleiten."
Şimşek wies darauf hin, dass Steuerzahler keine Belege mehr für ihre Ausgaben geltend machen können, die nicht über das System ausgestellt wurden. Dadurch werde die Ausstellung und Verwendung gefälschter Dokumente in der Branche verhindert. Er fügte hinzu, dass das System von der Generaldirektion der Münzprägeanstalt und Stempeldruckerei (Darphane ve Damga Matbaası Genel Müdürlüğü) eingerichtet und betrieben werde.