Auch Mediationsgebühren wurden erhöht
Die Mindestgebührenordnung für Mediationsleistungen bei der Beilegung privatrechtlicher Streitigkeiten für das Jahr 2024 wurde festgelegt. Laut der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung wurden die Mediationsgebühren erhöht.
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Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten Mindestgebührenordnung für Mediation 2024 werden bei familienrechtlichen, arbeitsrechtlichen und verbraucherrechtlichen Streitigkeiten folgende Sätze fällig: Bei zwei Parteien beträgt die Gebühr pro Stunde und Partei 520 Lira; bei 3 bis 5 Parteien werden unabhängig von der Anzahl der Parteien 1100 Lira pro Stunde berechnet; bei 6 bis 10 Parteien 1200 Lira pro Stunde und bei 11 oder mehr Parteien 1300 Lira pro Stunde.
Bei handelsrechtlichen Streitigkeiten mit zwei Parteien beträgt der Stundensatz 900 Lira. Für Streitigkeiten mit 3 bis 5 Parteien wurde die Gebühr auf 1900 Lira, für 6 bis 10 Personen auf 2000 Lira und für 11 oder mehr Personen auf 2100 Lira festgelegt.
BEI MIETSTREITIGKEITEN BEGINNT ES BEI 580 LIRA
Bei Streitigkeiten aus Mietverhältnissen, Nachbarschaftsrecht und dem Wohnungseigentumsgesetz beträgt die Gebühr bei zwei Parteien 580 Lira pro Stunde und Partei. Bei 3 bis 5 Parteien werden 1200 Lira pro Stunde, bei 6 bis 10 Parteien 1300 Lira pro Stunde und bei 11 oder mehr Parteien 1400 Lira pro Stunde berechnet, jeweils unabhängig von der Anzahl der Parteien.
Bei anderen Arten von Streitigkeiten, deren Gegenstand nicht aus Geld besteht oder nicht in Geld bewertbar ist, wurde der Stundensatz bei zwei Parteien auf 550 Lira festgelegt.
Bei rechtlichen Streitigkeiten, deren Gegenstand Geld ist oder in Geld bewertet werden kann, beträgt das Honorar bei einem Mediator 6 Prozent und bei mehreren Mediatoren 9 Prozent des vereinbarten Betrags für die ersten 200.000 Lira.
Die neue Gebührenordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.