Ausreisegebühr für das Ausland wird erhöht: Was sind die neuen Zahlungsmethoden?

Die türkische Finanzverwaltung (Gelir İdaresi Başkanlığı) hat bekannt gegeben, dass die Ausreisegebühr ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr per Gebührenmarke, sondern über digitale Zahlungsmethoden entrichtet werden muss. Nach diesem Datum werden die Gebührenzahlungen über das Digitale Finanzamt und andere Online-Kanäle abgewickelt. Wo wird die Ausreisegebühr bezahlt? Bis wann können die mit dem alten Tarif erworbenen Marken verwendet werden? Wie hoch ist die Ausreisegebühr? Hier sind die Details...

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Laut einer Mitteilung der Finanzverwaltung wird ab dem 1. Januar 2025 eine Änderung bei der Zahlung der Ausreisegebühr für das Ausland eingeführt.

In der Bekanntmachung der Behörde heißt es:

"Ab dem 1. Januar 2025 endet die Praxis, die Ausreisegebühr durch den Erwerb einer Gebührenmarke zu entrichten. Sie können die Ausreisegebühr über das Digitale Finanzamt unter dijital.gib.gov.tr oder die GİB-Mobilanwendung, über die Online-Kanäle autorisierter Banken, bei der PTT, an Kiosken an Flughäfen und Grenzübergängen sowie bei den Finanzämtern bezahlen."

WIE HOCH IST DIE AUSREISEGEBÜHR?

Die Ende 2024 erworbenen Ausreisegebührenmarken im Wert von 500 TL können noch bis zum 10. Januar 2025 verwendet werden. Nach diesem Datum ist die Zahlung des aktualisierten Gebührenbetrags von 710 Lira zwingend erforderlich. Wo und wie wird die Ausreisegebühr bezahlt?

WO WIRD DIE AUSREISEGEBÜHR BEZAHLT?

Sie können die Ausreisegebühr über das Digitale Finanzamt unter dijital.gib.gov.tr oder die GİB-Mobilanwendung, über die Online-Kanäle autorisierter Banken, bei der PTT, an Kiosken an Flughäfen und Grenzübergängen sowie bei den Finanzämtern bezahlen.

BIS WANN KÖNNEN DIE MIT DEM ALTEN TARIF ERWORBENEN MARKEN VERWENDET WERDEN?

Ausreisegebührenmarken, die zum Ende des Jahres 2024 zum Preis von 500 Türkischen Lira erworben wurden, sind bis zum 10. Januar gültig. Bürger, die die Ausreisegebühr bereits bezahlt, aber die Reise noch nicht angetreten haben, können einen Rückerstattungsantrag stellen.