BDDK entzieht der Bank Mellat die Betriebserlaubnis für ihre Istanbuler Hauptniederlassung in der Türkei
Die Entscheidung der BDDK, die Betriebserlaubnis der Istanbuler Hauptniederlassung der Bank Mellat (Zentrale Teheran) in der Türkei zu entziehen, wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
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Die Entscheidung der Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (BDDK) bezüglich der Istanbuler Hauptniederlassung der Bank Mellat (Zentrale Teheran) in der Türkei wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Der Entscheidung zufolge wurde die Betriebserlaubnis der betreffenden Niederlassung im Rahmen von Artikel 71, Absatz 1, Buchstabe (b) des Bankengesetzes Nr. 5411 entzogen.
In der Sitzung des Gremiums vom 18.09.2026 wurde nach Prüfung des Schreibens vom 18.09.2026 mit der Nummer E-32521522-101.02.02[61]-203345 sowie dessen Anlagen beschlossen, die Betriebserlaubnis der Istanbuler Hauptniederlassung der Bank Mellat (Zentrale Teheran) in der Türkei gemäß Artikel 71, Absatz 1, Buchstabe (b) des Bankengesetzes Nr. 5411 zu entziehen.
Die Betriebserlaubnis der Bank Mellat in der Türkei war ursprünglich durch einen Beschluss des Ministerrates vom 5. Februar 1981 erteilt worden. Die Istanbuler Hauptniederlassung der Bank Mellat nahm am 16. April 1982 ihre Tätigkeit auf; später wurden am 15. Oktober 1985 die Niederlassung Ankara und am 20. Oktober 1992 die Niederlassung Izmir eröffnet.
In früheren Erklärungen hatte die Bank angegeben, dass die Bank Mellat Türkei zu gemeinsamen Projekten in den Handelsbeziehungen zwischen dem Iran und der Türkei beigetragen habe und der inländischen wirtschaftlichen Dynamik diene.