BDDK genehmigt Umwandlung der Adabank in eine Beteiligungsbank
Die Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (BDDK) hat die Änderung des Status der Adabank in eine Beteiligungsbank genehmigt.
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Die Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (BDDK) hat die Änderung des Status der Adabank AŞ in eine Beteiligungsbank genehmigt.
Die entsprechende Entscheidung der BDDK wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
In der Erklärung hieß es: "Nach Prüfung des Antrags der als Einlagenbank tätigen Adabank AŞ auf Änderung ihres Status in eine Beteiligungsbank wurde beschlossen, der Bank die Erlaubnis zu erteilen, in den Bereichen 'Annahme von Beteiligungsfonds', wie in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe (b) des Bankengesetzes Nr. 5411 festgelegt, sowie 'Finanzierungsleasinggeschäfte', wie in Buchstabe (t) desselben Artikels festgelegt, tätig zu werden. Mit dieser Entscheidung wurde zudem beschlossen, die Erlaubnis der Bank zur 'Annahme von Einlagen' gemäß dem zweiten Absatz des genannten Artikels zu widerrufen."