BDDK kündigt an: Wichtige Änderung bei verjährten Konten
Die BDDK hat Änderungen an der Verordnung vorgenommen, die die Verfahren und Grundsätze für die Annahme und Abhebung von Einlagen und Beteiligungsfonds sowie für verjährte Einlagen, Beteiligungsfonds, Treuhandvermögen und Forderungen festlegt.
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Der Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (BDDK) zufolge hat der Ausschuss beschlossen, den Betrag im zweiten Absatz von Artikel 8 der „Verordnung über die Verfahren und Grundsätze für die Annahme und Abhebung von Einlagen und Beteiligungsfonds sowie für verjährte Einlagen, Beteiligungsfonds, Treuhandvermögen und Forderungen“, die am 1. November 2006 im Amtsblatt unter der Nummer 26333 veröffentlicht wurde, von den seit 2018 geltenden „250 Lira“ auf „1000 Lira“ anzuheben.
Der Erklärung zufolge wurde beschlossen, die Entscheidung dem Einlagensicherungsfonds (TMSF) sowie den Branchenverbänden mitzuteilen und auf der Website der Behörde zu veröffentlichen.