Begrenzung für Hausgeld-Erhöhungen kommt: Entscheidung liegt bei den Wohnungseigentümern!

Eine neue Regelung für die Erhöhung des Hausgeldes in Wohnanlagen wird diese Woche dem Parlament vorgelegt. Dem Entwurf zufolge wird der Erhöhungssatz von der Zustimmung der Wohnungseigentümer abhängig gemacht, während eine Obergrenze durch den Neubewertungssatz festgelegt wird.

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Nach Beschwerden über die hohen Anstiege bei den Hausgeldern in Wohnanlagen und Apartmenthäusern wird die vorbereitete Regelung diese Woche in der Generalversammlung der Großen Nationalversammlung der Türkei behandelt.

Mit der Gesetzesänderung wird ein neues Verfahren für die Festlegung von Hausgeld-Erhöhungen eingeführt. Demnach werden die von der Verwaltung der Wohnanlage erstellten Budgets und Vorschläge zur Hausgeld-Erhöhung den Wohnungseigentümern zur Genehmigung vorgelegt.

Damit der Vorschlag angenommen werden kann, ist die Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit der Wohnungseigentümer erforderlich. Sollte diese Mehrheit nicht erreicht werden, ist die Verwaltung der Wohnanlage verpflichtet, spätestens innerhalb von drei Monaten ein neues Budget zu erstellen.

Der in diesem Zeitraum anzuwendende vorläufige Erhöhungssatz darf den Neubewertungssatz nicht überschreiten. Auf diese Weise wird auch dann eine Obergrenze für die Hausgeld-Erhöhung festgelegt, wenn in der Generalversammlung keine Einigung erzielt werden kann.

Wie NTV berichtet, erklärte Ali Güvenç Kiraz in einer Bewertung zu diesem Thema, dass die Verwaltungen der Wohnanlagen in der aktuellen Praxis unter Berufung auf Marktbedingungen direkte Erhöhungen vornehmen können. Mit der neuen Regelung werde die endgültige Entscheidung über Hausgeld-Erhöhungen den Wohnungseigentümern überlassen.