Behauptung: Wird die Ausreisegebühr erhöht?
Finanzminister Mehmet Şimşek hatte gestern erklärt, dass auf eine Transaktionssteuer verzichtet werde. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass eine Erhöhung der Ausreisegebühr ein wesentlicher einkommenssteigernder Bestandteil des Steuerpakets sein wird, das nach den Feiertagen auf die Tagesordnung der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) kommen soll. Der Behauptung zufolge hat das Finanzministerium mit der Arbeit begonnen, die Ausreisegebühr, die derzeit 150 Lira beträgt, auf einen Betrag zwischen 1000 und 1750 Lira neu festzulegen.
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Minister Mehmet Şimşek hatte gestern angekündigt, dass auf eine Transaktionssteuer verzichtet werde. Der Behauptung zufolge wurde, während man von der Börsentransaktionssteuer absah, eine außerordentliche Erhöhung der Ausreisegebühren vorbereitet. Eine Erhöhung der Ausreisegebühr wird einer der wichtigen einkommenssteigernden Bestandteile des Steuerpakets sein, das nach den Feiertagen auf die Tagesordnung der TBMM kommen soll.
ES WIRD MIT EINEM ANSTIEG ZWISCHEN 566 UND 1066 PROZENT GERECHNET
Demnach ist vorgesehen, die Ausreisegebühr, die derzeit 150 Lira beträgt, auf einen Bereich zwischen 1000 und 1750 Lira neu festzulegen. Sollte die Gebühr auf 1000 Lira festgelegt werden, entspräche dies einer Erhöhung um 566 Prozent, bei 1750 Lira läge der Anstieg bei 1066 Prozent.
Dem Bericht von Canan Sakarya von Ekonomim zufolge wurde beschlossen, die Ausreisegebühr, die im März 2022 von 50 auf 150 Lira angehoben worden war, zu erhöhen, nachdem Einschätzungen ergeben hatten, dass sie im Laufe der Zeit zu niedrig geblieben sei.
WIE HOCH WAREN DIE EINGENOMMENEN GEBÜHREN IM LETZTEN JAHR?
Im Jahr 2023 wurden 1 Milliarde 311 Millionen Lira an Ausreisegebühren eingenommen. Im Zeitraum Januar bis April 2024 wurden Einnahmen in Höhe von 427 Millionen Lira erzielt. Ein Teil der Ausreisegebühren wird an die Wohnungsbaubehörde TOKİ übertragen.
Im Jahr 2018 betrug die Ausreisegebühr 15 Lira, im Juli 2019 wurde sie auf 50 Lira angehoben. Im März 2022 stieg sie auf 150 Lira.
Von der Gebühr befreit sind Personen, die zum Zeitpunkt der Ausreise eine Aufenthaltserlaubnis im Ausland nachweisen können, Besatzungsmitglieder von Fahrzeugen, die gewerblich Güter oder Passagiere auf dem Land-, See-, Luft- oder Schienenweg befördern, sowie Kinder, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.