Bei Grundbuchvorgängen werden mal doppelte, mal vierfache Gebühren erhoben

Immobilienexperte Mustafa Hakan Özelmacıklı erklärte: „Im Jahr 2023 wurden in unserem Land bei allen Immobilienarten rund 2,95 Millionen Verkaufsgeschäfte getätigt, wodurch Grundbuchgebühreneinnahmen in Höhe von 60 Milliarden 59 Millionen 215 Tausend 486 Lira erzielt wurden.“

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Das Mitglied der Handelskammer Istanbul (İTO), Mustafa Hakan Özelmacıklı, äußerte sich zu den Einnahmen aus Grundbuchgebühren. Özelmacıklı sagte: „Im Jahr 2022 wurden bei allen Immobilienarten 3 Millionen 434 Tausend Immobilienverkäufe getätigt. Im Jahr 2023 gab es einen Rückgang von etwa 14 Prozent gegenüber dem Vorjahr, mit 2 Millionen 949 Tausend 437 Verkaufsgeschäften. Die gesamten Einnahmen aus Grundbuchgebühren, die 2022 bei 41 Milliarden 555 Millionen lagen, übertrafen das Ziel von 54 Milliarden 762 Millionen und erreichten 60 Milliarden 59 Millionen. In dieser Hinsicht sind die Gebühreneinnahmen gestiegen, während die Anzahl der Verkaufsgeschäfte im Grundbuchamt zurückgegangen ist.“

„Die Grundbuchkosten werden im Jahr 2024 steigen“

Özelmacıklı wies darauf hin, dass die Neubewertungsrate für das Jahr 2023 auf 58,46 Prozent festgelegt wurde und erklärte: „Der Indikator, der bei der Berechnung der Betriebskapitalgebühr zugrunde gelegt und jedes Jahr um die Neubewertungsrate erhöht wird, ist mit Beginn des neuen Jahres von 519 TL auf 822 TL gestiegen. Dieser Betrag wirkt sich auf alle Dienstleistungen aus, die von der Generaldirektion für Grundbuch und Kataster angeboten werden, vom Verkauf bis zur Hypothek. Zum Beispiel ist die Betriebskapitalgebühr, die in Istanbul für einen einzigen Verkaufsvorgang erhoben wird, von 1297,5 TL auf 2 Tausend 55 TL gestiegen. Für Vorgänge, bei denen die Betriebskapitalgebühr im Jahr 2023 entrichtet, aber aus irgendeinem Grund nicht abgeschlossen werden konnte, werden die Vorgänge ohne Erhebung der Differenz der Betriebskapitalgebühr abgeschlossen, sofern bis zum 31.01.2024 ein Antrag gestellt wird. Zudem werden die Grundsteuern im Jahr 2024 mit einer Erhöhung von 29,23 Prozent berechnet. Aufgrund dieser beiden Änderungen sind auch die Kosten für Grundbuchvorgänge gestiegen“, so seine Ausführungen.

„Bei einigen Vorgängen wird das Doppelte, bei anderen das Vierfache erhoben“

Özelmacıklı erklärte zudem, dass die regionalen Koeffizienten der Provinzen und Bezirke, in denen der Grundbuchvorgang durchgeführt wird, unterschiedlich sind und daher die Betriebskapitalgebühren je nach Vorgangsart und Provinz variieren. Er sagte: „Wenn beispielsweise bei einer Immobilie ein Verkauf und eine Hypothekenbestellung in einem einzigen Antrag erfolgen, werden zwei Vorgangsgebühren als Betriebskapitalgebühr erhoben. Bei Grundbuchvorgängen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs wird das Doppelte der Vorgangsgebühr, berechnet auf Basis des regionalen Koeffizienten des zuständigen Grundbuchamtes, als Betriebskapitalgebühr erhoben. Bei Grundbuchvorgängen im Ausland wird das Vierfache der Vorgangsgebühr, berechnet auf Basis des regionalen Auslandskoeffizienten, als Betriebskapitalgebühr erhoben.“