Beitragserhöhung bei der Kfz-Versicherung für Januar von 5 auf 10 Prozent angehoben

Die Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für Versicherung und private Altersvorsorge (SEDDK) hat von ihrer Befugnis Gebrauch gemacht und die für die ersten vier Monate des Jahres 2024 festgelegte Beitragserhöhung bei der Kfz-Versicherung für den Monat Januar von 5 Prozent auf 10 Prozent angehoben.

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Das entsprechende Rundschreiben zu dieser Entscheidung wurde auf der offiziellen Website der Behörde veröffentlicht.

Demnach wurde die für die ersten vier Monate des Jahres 2024 festgelegte Beitragserhöhung bei der Kfz-Versicherung für Januar 2024 auf 10 Prozent erhöht.

Die Entscheidung wurde gemäß Artikel 11 der Übergangsbestimmungen der Verordnung über die Anwendungsgrundsätze für die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung getroffen, die im Amtsblatt mit der Nummer 26582 veröffentlicht wurde.