Beşiktaş' Kapitalerhöhung von der SPK genehmigt

Der Beşiktaş-Club hat die Genehmigung der Kapitalmarktbehörde (SPK) für die Erhöhung seiner Kapitalobergrenze auf 21,8 Milliarden TL erhalten.

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Beşiktaş hat die Entscheidung, seine Kapitalobergrenze von 6 Milliarden TL auf 21,8 Milliarden TL anzuheben, von der SPK genehmigen lassen. Der schwarz-weiße Club meldete diese wichtige Entwicklung an die Plattform für öffentliche Offenlegung (KAP).

Der Vorstand des Clubs beschloss in seiner Sitzung am 15. August 2025, die bestehende Kapitalobergrenze zu erhöhen und deren Geltungsdauer für den Zeitraum 2025-2029 festzulegen. Im Einklang mit diesem Beschluss wurde bei der SPK ein Antrag auf Änderung der Satzung gestellt. Nach der Genehmigung durch die SPK vom 25. August 2025 werden auch die erforderlichen Anträge beim Handelsministerium eingereicht.

Beşiktaş plant, die Satzungsänderungen nach Erhalt der notwendigen Genehmigungen für die Erhöhung der Kapitalobergrenze der nächsten Generalversammlung zur Zustimmung der Aktionäre vorzulegen. Dieser Prozess wird transparent gegenüber der Öffentlichkeit und den Investoren durchgeführt.