Betraf Beträge ab 200.000 TL: Neue Entscheidung zur Überweisungsregelung der MASAK!

Die für den 1. Januar geplante Verpflichtung, bei Geldtransfers ab 200.000 TL den Zweck und die Herkunft der Mittel anzugeben, wurde aufgrund laufender Arbeiten an der Regelung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

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Die neue Überweisungsregelung des Finanzkriminalitäts-Untersuchungsrats (MASAK), die zum Jahreswechsel in Kraft treten sollte, wurde verschoben. Das Inkrafttreten der Anwendung, die eine Erklärungspflicht für Transaktionen ab 200.000 TL vorsieht, wird neu festgelegt.

NEUE ERKLÄRUNGSREGELUNG AUF EIS GELEGT

Dem von der MASAK, die dem Ministerium für Schatz und Finanzen unterstellt ist, erstellten Entwurf zufolge war vorgesehen, ab dem 1. Januar bei EFT-, Überweisungs- und Bargeldtransaktionen über 200.000 TL eine Erklärung zum Überweisungsgrund und zur Herkunft des Geldes zu verlangen.

GESTAFFELTE ANWENDUNG NACH BETRAG GEPLANT

Der Entwurf sah vor, für Transaktionen über 200.000 TL eine Erklärungspflicht einzuführen und bei Überweisungen über 2 Millionen TL ein „Formular zur Erklärung von Bargeldtransaktionen“ auszufüllen. Bei Transaktionen über 20 Millionen TL sollte das Formular zudem durch detaillierte Erläuterungen und Belege ergänzt werden.

INKRAFTTRETEN VERSCHOBEN

Der Plan, die Regelung zum 1. Januar in Kraft zu setzen, wurde jedoch geändert. Es wurde mitgeteilt, dass die Arbeiten an der Anwendung noch einige Zeit in Anspruch nehmen werden und das Inkrafttreten daher auf ein späteres Datum verschoben wurde. Es wurde angemerkt, dass die Regelung darauf abzielt, die Rückverfolgbarkeit von Geldtransfers im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu erhöhen.