Betriebserlaubnis für Mint Finansman erteilt
Die Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (BDDK) hat ihre Entscheidung zur Betriebserlaubnis für Mint Finansman AŞ im Amtsblatt veröffentlicht.
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Gemäß der Entscheidung der Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (BDDK), die in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts veröffentlicht wurde, wurde Mint Finansman AŞ im Rahmen der einschlägigen Gesetze und Vorschriften die Betriebserlaubnis erteilt.
Im Amtsblatt wurden folgende Formulierungen verwendet:
"Es wurde beschlossen, Mint Finansman AŞ, deren Gründung mit dem Beschluss des Gremiums vom 22.09.2022 mit der Nummer 10338 genehmigt wurde, gemäß Artikel 7 des Gesetzes über Finanzleasing-, Factoring-, Finanzierungs- und Sparfinanzierungsunternehmen Nr. 6361 sowie gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung über die Gründungs- und Betriebsgrundsätze von Finanzleasing-, Factoring- und Finanzierungsunternehmen die Betriebserlaubnis zu erteilen."