Betrifft alle Erdgasnutzer: Es drohen Bußgelder
Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung müssen Erdgaszähler, die zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Dezember 2019 in Verkehr gebracht wurden, bis Ende 2025 ausgebaut und durch Zähler mit gültiger Prüfung ersetzt werden.
12punto
Neue Verordnung über die Prüfung und den Austausch von Erdgaszählern. Erdgas, das in der türkischen Energiewirtschaft einen wichtigen Stellenwert einnimmt, ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Die sichere Nutzung von Erdgas in unseren Haushalten, an Arbeitsplätzen und in Industrieanlagen ist von großer Bedeutung. Daher müssen Erdgaszähler regelmäßig geprüft und aktualisiert werden.
Das Ministerium für Industrie und Technologie hat hierzu eine neue Verordnung erlassen. Diese im Amtsblatt veröffentlichte Verordnung schreibt vor, dass Erdgaszähler, die im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2019 in Verkehr gebracht wurden, bis Ende 2025 ausgebaut und durch Zähler mit einer gültigen Prüfung ersetzt werden müssen.
Demnach werden Strom-, Wasser- und Gaszähler verschiedenen Kontrollarten unterzogen, darunter Erstprüfungen, periodische Prüfungen, Sofortprüfungen, Beschwerdeprüfungen und Lagerprüfungen.
WO IST DER ANTRAG AUF ZÄHLERPRÜFUNG ZU STELLEN?
Die Zählerprüfungen werden von den Provinzdirektionen des Ministeriums in den vom Nutzer eingerichteten oder beauftragten Servicestellen durchgeführt. Für die Nutzung der Servicestellen werden keine Gebühren vom Ministerium erhoben.
Sollte bei der Prüfung festgestellt werden, dass der Zähler keine Typgenehmigung besitzt oder Änderungen vorgenommen wurden, die die Typgenehmigung beeinträchtigen, wird die Prüfung des Zählers nicht fortgesetzt. Dieser Umstand wird im Prüfbericht für den betreffenden Zähler vermerkt und die erforderlichen Maßnahmen werden eingeleitet.
Der Nutzer ist dafür verantwortlich, den zu prüfenden Zähler von seinem Montageort zu demontieren und zur Servicestelle zu bringen.
Der Antrag auf Zählerprüfung ist vom Nutzer oder einem vom Nutzer autorisierten Service bei der zuständigen Provinzdirektion zu stellen.
Zähler, die bei Erst-, periodischen oder Lagerprüfungen für konform befunden werden, erhalten ein Prüfsiegel.
VERWALTUNGSSANKTIONEN UND STRAFEN BEI UNTERLASSENEM ZÄHLERTAUSCH
Die Liste der Gaszähler, die im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2019 in Verkehr gebracht wurden oder deren letzte Prüfung in diesen Zeitraum fiel und die sich im Gasübertragungsnetz oder in direkt an das Übertragungsnetz angeschlossenen Anlagen befinden, muss vom Nutzer bis Ende Februar des kommenden Jahres bei der zuständigen Provinzdirektion eingereicht werden. Zudem müssen diese Zähler bis Ende 2025 ausgebaut und durch Zähler mit gültiger Prüfung ersetzt werden.
Andernfalls werden gegen den Nutzer des Zählers verwaltungsrechtliche Schritte wegen der Verwendung eines Messgeräts mit abgelaufener Eichfrist eingeleitet.
Gegen Nutzer, die die Liste nicht innerhalb der angegebenen Frist einreichen oder unvollständige bzw. fehlerhafte Angaben machen, werden ebenfalls Verwaltungssanktionen verhängt.
Unterdessen wurde auch die Verordnung des Ministeriums zur Änderung der Verordnung über die Prüfung von Messgeräten und Messinstrumenten im Amtsblatt veröffentlicht. Mit dieser Änderung wurden Strom-, Wasser- und Gaszähler aus dem Geltungsbereich dieser Verordnung gestrichen.
Ebenfalls im Amtsblatt veröffentlicht wurde die Verordnung des Ministeriums zur Änderung der Verordnung über das Befähigungszeugnis für Personen, die Reparatur- und Einstellarbeiten an Messgeräten und Messinstrumenten durchführen. Die Verordnung regelt die Verfahren und Grundsätze für das Befähigungszeugnis sowie die Betriebsstätteneignungsbescheinigung/das Register und die Prüfkarte für Personen, die Reparatur- und Wartungsdienste für Messgeräte und Messinstrumente anbieten.
Die Verordnungen treten am 1. Januar 2024 in Kraft.