Betrifft Millionen Arbeitnehmer: Tägliche Fahrt- und Essenszuschüsse für 2025 festgelegt
Die täglichen Essens- und Fahrtzuschüsse, die 2025 gelten und Millionen von Arbeitnehmern betreffen, wurden festgelegt. Die Entscheidung wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
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Die allgemeinen Kommuniqués des Finanzministeriums zur Erbschafts- und Schenkungssteuer, zur Kraftfahrzeugsteuer, zum Gebührengesetz sowie zum Einkommensteuergesetz wurden in der heutigen Sonderausgabe des Amtsblatts veröffentlicht.
Die Erhöhung des Mindestlohns um 30 Prozent wirkte sich auch auf die Befreiung von der Einkommen- und Stempelsteuer aus und verringerte die Steuerlast für Arbeitnehmer. Da der Mindestlohn steuerfrei ist, werden alle Arbeitnehmer im Jahr 2025 keine Einkommen- und Stempelsteuer in Höhe von 47.519,79 Lira zahlen müssen.
Darüber hinaus wurde der steuerfreie Betrag für das tägliche Essensgeld von 170 Lira auf 240 Lira und der steuerfreie Betrag für das tägliche Fahrtgeld von 88 Lira auf 126 Lira angehoben. Somit können monatliche Zahlungen von 6.240 Lira für Essensgeld und 3.276 Lira für Fahrtgeld steuerfrei an die Arbeitnehmer ausgezahlt werden.
Andererseits wurde die Obergrenze für die Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen (SGK) für Essenskarten mit einer Entscheidung vom 2. Dezember aufgehoben.