Betrifft Millionen: Letzte Frist für die Schuldenrestrukturierung rückt näher

Die Antragsfrist für diejenigen, die ihre Steuer- und Sozialversicherungsbeitragsschulden restrukturieren möchten, endet am 31. August 2026.

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Die Frist für die Antragstellung zur Restrukturierung von Steuer- und Sozialversicherungsbeitragsschulden rückt näher. Schuldner, die von der Regelung profitieren möchten, müssen ihre Anträge bis zum 31. August 2026 einreichen.

Der Gesetzesentwurf, der Regelungen zu öffentlichen Forderungen enthält, wurde am 4. Juni im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft. Es wurde mitgeteilt, dass Bürger, die ihren Antrag innerhalb der festgelegten Fristen stellen, im Rahmen der Restrukturierung von niedrigeren Zinssätzen und Ratenzahlungsoptionen profitieren können.

ANTRAGSKANÄLE

Anträge auf Restrukturierung von Steuerschulden können elektronisch über die Website der Finanzverwaltung gib.gov.tr, das Digitale Finanzamt dijital.gib.gov.tr sowie über e-Devlet gestellt werden.

Der Antrag kann zudem durch persönliches Erscheinen beim zuständigen Finanzamt oder auf dem Postweg eingereicht werden. Auch über andere Finanzämter besteht die Möglichkeit einer schriftlichen Antragstellung.

Die Regelung umfasst öffentliche Forderungen, die zum 5. Juni 2026 fällig waren, aber bis zum 16. Juni 2026 nicht beglichen wurden und von den dem Ministerium für Schatz und Finanzen unterstellten Finanzämtern eingezogen werden.

Es wurde darauf hingewiesen, dass Schuldner, die bis zum 31. August 2026 einen Stundungsantrag stellen, die erste Rate spätestens bis zu diesem Datum begleichen müssen. Die Anzahl der Raten bei gestundeten Schulden wird unter Berücksichtigung der „sehr schwierigen finanziellen Lage“ des Schuldners, der Art der Forderung und ihres rechtlichen Status festgelegt.

Es ist vorgesehen, dass die restrukturierten Schulden in monatlichen, gleichen Raten zurückgezahlt werden, wobei die erste Rate im September 2026 beginnt. Für Antragsteller ist es wichtig, den Zahlungsplan über die entsprechenden digitalen Kanäle oder das Finanzamt zu überprüfen.