Bewerbungsphase gestartet: 1.250 Lira monatliches Stipendium für Universitätsstudierende über 8 Monate

Die Generaldirektion für Stiftungen hat angekündigt, dass sie Studierenden im Studienjahr 2023-2024 für einen Zeitraum von 8 Monaten ein Stipendium in Höhe von 1.250 Lira gewähren wird.

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Die ersehnte Nachricht für Studierende auf der Suche nach einem Stipendium kommt von der Generaldirektion für Stiftungen (Vakıflar Genel Müdürlüğü). Die Generaldirektion für Stiftungen hat bekannt gegeben, dass sie Universitätsstudierenden im Studienjahr 2023-2024 ein nicht rückzahlbares Stipendium in Höhe von 1.250 Lira für einen Zeitraum von 8 Monaten gewähren wird.

Die Bewerbungen können zwischen dem 20. und 31. Oktober 2023 unter der Adresse www.vgm.gov.tr eingereicht werden.

In der Stipendienankündigung der Generaldirektion für Stiftungen heißt es:

„Die Bewerbungen werden innerhalb des angegebenen Zeitraums über die offizielle Website eingereicht. Die Generaldirektion für Stiftungen vergibt seit 2012 Stipendien an Studierende der Hochschulbildung. Studierende, die im Jahr 2023-2024 Anspruch auf das Stipendium haben, erhalten dieses für jedes Studienjahr, in dem sie weiterhin anspruchsberechtigt sind, für einen Zeitraum von 8 Monaten (Oktober, November, Dezember, Januar, Februar, März, April und Mai). Für das Studienjahr 2023-2024 wurde der monatliche Stipendienbetrag auf 1.250 TL festgelegt. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die Anträge nach einer Überprüfung der Richtigkeit gemäß der Stipendienverordnung für die Hochschulbildung der Generaldirektion für Stiftungen und der als Anhang beigefügten Bewertungstabelle für Stipendienanträge von Studierenden (Anhang-2) bewertet.“

Wer ist nicht anspruchsberechtigt:

  • Studierende, die durch eine feste Anstellung mindestens den Mindestlohn verdienen oder über ein entsprechendes Einkommen verfügen,
  • Studierende der Polizei-Akademie,
  • Studierende, die sich in einer Verlängerungszeit ihres Studiums an ihrer Bildungseinrichtung befinden,
  • Master- und Doktoranden,
  • Studierende, die bereits finanzielle Unterstützung oder Stipendien von öffentlichen Einrichtungen erhalten,
  • Studierende, die von der Generaldirektion für Stiftungen eine Bedürftigkeitsrente beziehen,
  • Studierende, denen das Stipendium der Generaldirektion im vorangegangenen Studienjahr aufgrund mangelnder akademischer Leistungen entzogen wurde, erhalten kein Stipendium für die Hochschulbildung.

Wie im Stipendienleitfaden der Generaldirektion für Stiftungen angegeben, wird Studierenden, die bereits ein Stipendium der Anstalt für Hochschulkredite und Wohnheime (KYK) beziehen, kein Stipendium der Generaldirektion für Stiftungen gewährt. Daher werden die Ergebnisse der Stipendienanträge der Institution erst nach der Bekanntgabe der Ergebnisse durch die Generaldirektion für Hochschulkredite und Wohnheime veröffentlicht.