Bis zu 10.000 Lira Bußgeld für die Verwendung von Messgeräten mit abgelaufener Eichfrist

Das Ministerium für Industrie und Technologie hat beschlossen, dass Gaszähler, die zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Dezember 2019 in Verkehr gebracht wurden, bis Ende 2025 ausgebaut und durch Zähler mit gültiger Eichung ersetzt werden müssen. Das Gesetz sieht für die Verwendung von Messgeräten mit abgelaufener Eichfrist ein Bußgeld von bis zu 10.000 Lira vor.

12punto

Die vom Ministerium für Industrie und Technologie erstellte Verordnung über die Prüfung von Strom-, Wasser- und Gaszählern wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Gemäß der Verordnung müssen Gaszähler, die zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Dezember 2019 in Verkehr gebracht wurden oder deren letzte Prüfung in diesem Zeitraum erfolgte, von den Nutzern bis Ende Februar 2024 bei der jeweiligen Provinzdirektion für Industrie und Technologie gemeldet werden.

Anschließend müssen diese Zähler bis Ende 2025 ausgebaut und durch Zähler mit einer gültigen Prüfung ersetzt werden.

Sollte dies nicht geschehen, wird gegen den Zählernutzer gemäß dem Gesetz über Maße und Gewichte wegen der Verwendung eines Messgeräts mit abgelaufener Eichfrist ein Verwaltungsverfahren eingeleitet.

Bis zu 10.000 Lira Bußgeld

Das Gesetz sieht für die Verwendung von Messgeräten mit abgelaufener Eichfrist ein Bußgeld von bis zu 10.000 Lira vor.

Die Verordnungen treten am 1. Januar 2024 in Kraft.