Blicke auf Kabinettssitzung gerichtet: Kommt ein zusätzlicher Rentenzuschlag?
Während die Erhöhungsrate für Beamte und deren Rentner auf 49,25 Prozent festgelegt wurde, blieb dieser Wert für Rentner der Sozialversicherungsanstalt (SSK) und der Handwerker- und Selbstständigenversicherung (Bağ-Kur) bei 37,57 Prozent. Millionen von SSK- und Bağ-Kur-Rentnern warten gespannt darauf, wie hoch die Mindestrente ausfallen wird, während Berichten zufolge an einer Lösung für die Diskrepanz zwischen den Rentenerhöhungen für Beamte und Arbeiter gearbeitet wird.
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Mit der Bekanntgabe der Inflationszahlen wurde die Erhöhungsrate für Beamte und deren Rentner auf 49,25 Prozent festgelegt, während sie für SSK- und Bağ-Kur-Rentner bei 37,57 Prozent verblieb.
Aufgrund des 15-prozentigen Tarifvertrags und des Inflationsausgleichs entstand eine Differenz von 11 bis 12 Prozentpunkten zwischen den Renten von SSK- und Bağ-Kur-Versicherten und den Beamtenrentnern.
Während Millionen von SSK- und Bağ-Kur-Rentnern gespannt auf die Höhe der Mindestrente warten, wurde behauptet, dass für Bağ-Kur-Versicherte verschiedene Formeln, insbesondere ein Wohlfahrtszuschlag sowie pauschale und gestaffelte Erhöhungen, zur Debatte stehen.
Laut einem Bericht der regierungsnahen Zeitung Sabah laufen derzeit technische und budgetäre Prüfungen für einen zusätzlichen Rentenzuschlag und die Anpassung der Mindestrente. Die AKP-Regierung plant, die Ergebnisse unter Berücksichtigung aller wirtschaftlichen Indikatoren wie Haushaltsdisziplin sowie des Verhältnisses von Lohn- zu Inflationsentwicklung in die Kabinettssitzung einzubringen.
WANN FINDET DIE KABINETTSSITZUNG STATT?
In dem Bericht wurde darauf hingewiesen, dass bei der ersten Kabinettssitzung des Jahres 2024 Formeln für einen Wohlfahrtszuschlag, pauschale Erhöhungen und gestaffelte Anpassungen der Renten-Grundbeträge erörtert werden sollen. Die Kabinettssitzung wird für die kommende Woche erwartet.
WIE HOCH WIRD DIE MINDESTRENTE SEIN?
Für eine Erhöhung der Mindestrente ist eine gesetzliche Regelung durch das Parlament erforderlich. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wird nach seiner Ausarbeitung dem Parlament vorgelegt. Für die Mindestrente stehen derzeit Beträge zwischen 11.000 und 11.500 TL im Raum.
WANN KOMMT DER ZUSÄTZLICHE RENTENZUSCHLAG?
Für eine Rentenerhöhung, die über die Inflationsdaten hinausgeht, ist eine Gesetzesänderung notwendig. Es wird erwartet, dass die geplante Gesetzesänderung nach dem 16. Januar in die Große Nationalversammlung der Türkei (TBMM) eingebracht wird. In diesem Rahmen ist vorgesehen, dass die Erhöhungsrate noch im Januar feststeht; sollten die Rentenzahlungen bereits zuvor erfolgen, ist geplant, die Differenz nachträglich auf die Konten zu überweisen.