Bonus für Erwerbstätige mit Witwen- und Waisenrente
Während Rentenbezüge für Steuer-, Beitrags- und Unterhaltsschulden gepfändet werden können, ist der einmalige Bonus in Höhe von 5000 Lira anlässlich des 100. Jahrestages der Republik unpfändbar. Erwerbstätige Rentner erhalten den Bonus nicht, jedoch haben Personen, die während des Bezugs einer Witwen- oder Waisenrente weiterarbeiten, anteilig Anspruch auf die Sonderzahlung.
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Während Rentenbezüge für Steuer-, Beitrags- und Unterhaltsschulden gepfändet werden können, ist der einmalige Bonus in Höhe von 5000 Lira anlässlich des 100. Jahrestages der Republik unpfändbar. Erwerbstätige Rentner erhalten den Bonus nicht, jedoch haben Personen, die während des Bezugs einer Witwen- oder Waisenrente weiterarbeiten, anteilig Anspruch auf die Sonderzahlung. Ahmet Kıvanç von Habertürk hat die wichtigsten Fragen zur Bonuszahlung an Rentner zusammengefasst.
Das Gesetz über den einmaligen Bonus in Höhe von 5000 Lira für Rentner anlässlich des 100. Jahrestages der Republik wurde vom türkischen Parlament (TBMM) verabschiedet. Das Gesetz wurde vom Präsidenten unterzeichnet und zur Veröffentlichung im Amtsblatt an das Präsidialamt weitergeleitet. Die Boni werden in der ersten Novemberhälfte auf die Konten der Rentner überwiesen.
Der Rentenbonus wird an Personen ausgezahlt, die eine Rente von der Sozialversicherungsanstalt (SGK) im Rahmen von SSK, BAĞ-KUR oder Emekli Sandığı beziehen und nicht in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen. Rentner aus 18 privaten Pensionskassen von Kammern, Versicherungsgesellschaften und Banken, die unter den vorläufigen Artikel 20 des Gesetzes Nr. 5510 über Sozialversicherung und allgemeine Krankenversicherung fallen, sind von der Bonuszahlung ausgeschlossen.
RENTENBONI SIND UNPFÄNDBAR
Rentenbezüge können für Steuer- und Beitragsschulden sowie Unterhaltsverpflichtungen gepfändet werden. Auch eine Pfändung von Rentenboni und Abfindungen ist grundsätzlich möglich.
Der einmalige Bonus von 5000 Lira für Rentner sowie Witwen und Waisen anlässlich des 100. Jahrestages der Republik ist jedoch von der Pfändung ausgenommen; von diesen Zahlungen dürfen keine Abzüge vorgenommen werden.
WER ERHÄLT KEINEN BONUS?
Um den Rentenbonus zu erhalten, muss man im Oktober eine Rente von der SGK beziehen und darf nicht in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen. Dementsprechend haben auch SSK- und BAĞ-KUR-Versicherte, die bis zum 30. September 2023 ihren Rentenantrag gestellt haben, sowie Beamte, die ihren Antrag bis zum 14. Oktober 2023 eingereicht haben, Anspruch auf den Bonus.
Rentner, die im Oktober auch nur einen Tag lang versicherungspflichtig gearbeitet haben, erhalten den Bonus nicht. Ebenso erhalten Personen keinen Bonus, die nach ihrem Renteneintritt ohne Unterbrechung ihrer Rentenzahlung in öffentlichen Einrichtungen weiterarbeiten.
Rentner, die nach ihrem Renteneintritt bei der SSK, BAĞ-KUR oder Emekli Sandığı ein Unternehmen gründen, ein Geschäft eröffnen oder als Gesellschafter einer Firma tätig werden und damit unter die BAĞ-KUR-Versicherungspflicht fallen, haben keinen Anspruch auf den Bonus.
ERWERBSTÄTIGE MIT HINTERBLIEBENENRENTE ERHALTEN BONUS
Wer während des Rentenbezugs im Zeitraum vom 1. bis 31. Oktober auch nur einen Tag lang versicherungspflichtig gearbeitet hat, ist von der Bonuszahlung ausgeschlossen. Diese Regel gilt jedoch nicht für Personen, die eine Witwen- oder Waisenrente (Hinterbliebenenrente) oder eine Rente wegen dauerhafter Erwerbsunfähigkeit beziehen. Beispielsweise können Frauen oder Männer, die weiterarbeiten und gleichzeitig eine Witwenrente für den verstorbenen Ehepartner beziehen, den Bonus erhalten. Auch Kinder, die während ihrer Erwerbstätigkeit eine Waisenrente für ihre verstorbenen Eltern beziehen, haben Anspruch auf den Bonus.
WIE HOCH IST DER BONUS FÜR WITWEN- UND WAISENRENTNER?
Empfänger von Witwen- und Waisenrenten erhalten den 5000-Lira-Bonus anteilig entsprechend ihrem Rentenanteil. Beispielsweise erhält eine Person, die eine Witwenrente in Höhe von 50 Prozent für den verstorbenen Ehepartner bezieht, 2500 TL. Kinder, die eine Waisenrente in Höhe von 25 Prozent für ihre Eltern beziehen, erhalten 1250 TL.
Personen, die eine Rente wegen dauerhafter Erwerbsunfähigkeit aus der Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten beziehen, erhalten den Bonus entsprechend dem Grad ihrer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit. Eine Person mit einem Erwerbsunfähigkeitsgrad von 30 Prozent erhält beispielsweise 1500 TL.
Bei Hinterbliebenen von Personen, die aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit eine Rente wegen dauerhafter Erwerbsunfähigkeit bezogen haben (bei einem Erwerbsunfähigkeitsgrad von unter 50 Prozent), werden bei der Auszahlung der Grad der Erwerbsunfähigkeit des Verstorbenen und der Anteil der Hinterbliebenen berücksichtigt. Eine Person mit einem dauerhaften Erwerbsunfähigkeitsgrad von 40 Prozent würde zu Lebzeiten normalerweise 2000 TL Bonus erhalten. Ist diese Person verstorben, erhält der Ehepartner mit einem Rentenanspruch von 75 Prozent 1500 TL, bei einem Rentenanspruch von 50 Prozent werden 1000 TL ausgezahlt.
NUR EINE ZAHLUNG BEI MEHRFACHRENTEN
Personen, die mehrere Renten beziehen, erhalten den Bonus nur über das Dossier, das die höchste Auszahlung ermöglicht. Beispielsweise erhält eine Person, die eine eigene Altersrente bezieht und gleichzeitig eine Witwenrente von 50 Prozent für den verstorbenen Ehepartner erhält, lediglich den Bonus von 5000 TL aus ihrer eigenen Altersrente.
WIE ERFOLGT DIE AUSZAHLUNG AN GASTARBEITER MIT TEILRENTEN?
Personen, die in Ländern mit einem Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei versicherungspflichtig arbeiten, erhalten für ihre Arbeitszeiten in beiden Ländern jeweils Teilrenten. Diese Personen haben ebenfalls Anspruch auf den Rentenbonus. Der Bonusbetrag wird berechnet, indem die Anzahl der Beitragsjahre in der Türkei durch die Gesamtzahl der Beitragsjahre in beiden Ländern geteilt wird. Eine Person mit beispielsweise 3600 Beitragsjahren in der Türkei und insgesamt 12.000 Beitragsjahren in der Türkei und im Ausland erhält 1500 TL.
AUCH EYT-RENTNER OHNE RENTENBESCHEID PROFITIEREN
Es gibt Personen, die im Rahmen der Regelung für das Renteneintrittsalter (EYT) ihren Rentenantrag gestellt haben, deren Rente jedoch noch nicht bewilligt wurde. Wer von diesen Personen im Oktober keiner versicherungspflichtigen Arbeit nachgegangen ist, hat ebenfalls Anspruch auf den Bonus. Der Bonus für diese Personen wird zusammen mit der ersten Rentenzahlung ausgezahlt.