Preiserhöhungs-Geschenk der BTK an Türk Telekom: Weg für zwei Preisanpassungen pro Jahr frei
Durch eine Entscheidung der BTK kann Türk Telekom seine Großhandelspreise künftig zweimal jährlich anpassen.
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Mit einer neuen Entscheidung der Informations- und Kommunikationstechnologiebehörde (BTK) wurde Türk Telekom ermöglicht, seine Großhandelsgebühren zweimal jährlich anzupassen. Diese Regelung sieht vor, dass das Unternehmen seine auf Kostenbasis festgelegten einmaligen und monatlichen Gebühren jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres aktualisieren kann.
In einer Mitteilung von Türk Telekom an die Plattform für öffentliche Offenlegung (KAP) wurde erklärt, dass diese Regelung im Einklang mit dem BTK-Beschluss vom 31. Juli 2025 getroffen wurde, um die Vorhersehbarkeit im Sektor zu erhöhen und neue Investitionen zu fördern. In diesem Rahmen können die Gebühren für die vom Unternehmen angebotenen Großhandelsdienste erhöht werden, sofern sie den vom Türkischen Statistikinstitut (TÜİK) zuletzt veröffentlichten Erzeugerpreisindex (ÜFE) nicht überschreiten.
Die Aktualisierungen werden mindestens einen Monat vor ihrem Inkrafttreten öffentlich bekannt gegeben. Dieser Beschluss gilt für Aktualisierungen, die ab dem 1. Juli 2026 vorgenommen werden.