Das Feuer in der Küche brennt weiter: Hunger-Grenze stieg in einem Monat um 450 TL

Laut den Daten von TÜRK-İŞ für April stieg die Hunger-Grenze für eine vierköpfige Familie auf 24.035 TL und die Armuts-Grenze auf 78.291 TL. Die Lebenshaltungskosten für einen alleinstehenden Arbeitnehmer überstiegen 31.000 TL.

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TÜRK-İŞ hat die Ergebnisse seiner monatlich veröffentlichten „Studie zur Hunger- und Armuts-Grenze“ für April 2025 der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Zahlen verdeutlichen, dass sich die Lebensbedingungen der arbeitenden Bevölkerung in der Türkei von Tag zu Tag weiter verschlechtern.

HUNGER-GRENZE IN EINEM MONAT UM 420 TL GESTIEGEN 

Laut der Studie von TÜRK-İŞ stieg die Hunger-Grenze für eine vierköpfige Familie – also der Betrag, der für eine gesunde und ausgewogene Ernährung mindestens ausgegeben werden muss – im April auf 24.035 TL. Im März lag dieser Wert noch bei 23.615 TL. Das bedeutet einen Anstieg um 420 TL innerhalb von nur einem Monat.

Die Armuts-Grenze stieg im gleichen Zeitraum um 1.369 TL auf 78.291 TL. Im März war dieser Wert mit 76.922 TL angegeben worden.

LEBENSKOSTEN EINES ALLEINSTEHENDEN ARBEITNEHMERS ÜBERSTEIGEN 31.000 TL 

In der Studie von TÜRK-İŞ wurden auch die Lebenshaltungskosten für einen alleinstehenden Arbeitnehmer berechnet. Im April erreichten diese Kosten 31.142 TL. Dies ist ein Betrag, der deutlich über dem Mindestlohn liegt.

Der Mindestbetrag, den eine vierköpfige Familie in Ankara für „Lebensmittel“ ausgeben muss, stieg im Vergleich zum Vormonat um 1,78 Prozent. Mit diesem Anstieg erreichte die zusätzliche Belastung für die Haushaltsausgaben in den ersten vier Monaten des Jahres 1.904 TL.

Die Veränderungsrate der letzten 12 Monate lag bei 35,60 Prozent. Der durchschnittliche jährliche Anstieg der Lebensmittelpreise betrug 51,58 Prozent. Der Studie zufolge stellen Lebensmittelausgaben weiterhin die größte Belastung im Budget der Arbeitnehmer dar.

„MIT DEM MINDESTLOHN IST EIN LEBENSUNTERHALT NICHT MÖGLICH“

In der Erklärung von TÜRK-İŞ wurde insbesondere auf die Schwierigkeiten hingewiesen, mit denen Mindestlohnempfänger konfrontiert sind. In der Stellungnahme hieß es:

„Insbesondere bei Lohnempfängern zeigt sich, dass in der Regel nur eine Person im Haushalt arbeitet und andere Einkommensquellen sehr begrenzt sind. Es ist unmöglich, den Lebensunterhalt einer Familie mit einem Mindestlohn zu bestreiten, der nicht einmal die Grundbedürfnisse eines einzelnen Arbeitnehmers deckt.“